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Bundesrat stimmt Gesetzesentwurf zum automatisierten Fahren zu

Nachdem bereits das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf verabschiedet hat und der Bundestag am 30.03.2017 seine Zustimmung gab, folgt nun auch der Bundesrat. Er betrachtet die angestrebte Regelung als ersten Schritt auf dem Weg zu einer wirtschaftlichen und rechtssicheren Nutzung des autonomen Fahrens. Ein verbindlicher rechtlicher Rahmen ist dabei für Hersteller und Verbraucherinnen und Verbraucher unerlässlich. Auf […]
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13.05.2017
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Nachdem bereits das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf verabschiedet hat und der Bundestag am 30.03.2017 seine Zustimmung gab, folgt nun auch der Bundesrat. Er betrachtet die angestrebte Regelung als ersten Schritt auf dem Weg zu einer wirtschaftlichen und rechtssicheren Nutzung des autonomen Fahrens. Ein verbindlicher rechtlicher Rahmen ist dabei für Hersteller und Verbraucherinnen und Verbraucher unerlässlich.

Auf den ersten Schritt folgen weitere

Offene Fragen wie beispielsweise eine Anpassung der Haftungshöchstgrenze müssten noch geklärt werden. Hinzu kommt, dass eine Blackbox während der Fahrt alle wesentlichen Daten aufzeichnet. Anhand dieser Daten ließe sich dann klären, ob Unfälle zum Beispiel auf menschliches oder technisches Versagen zurückzuführen seien.

Doch auch dies werfe weitere Fragen auf, für die die Länderkammer Klärungsbedarf sieht. So ist zum einen der Datenschutz betroffen, zugleich damit auch die Haftung: Hersteller, Versicherer oder Fahrer? In diesem Kontext sei auch der bestimmungsgemäße Gebrauch zu bestimmen, um Rechtssicherheit und Akzeptanz zu schaffen.

(Quelle: Beschluss des Bundesrates, Drucksache 299/17)

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