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Die StVO gilt auch für Pokémon-Jäger

Wenn Dortmund am Wochenende vom 30.06.-01.07.2018 zur Pokémon GO Safari Zone wird, werden nicht nur Straßen und öffentliche Plätze zu Jagdgebieten. Was auf den ersten Blick wie eine harmlose Freizeitveranstaltung erscheint, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ein mitunter hoch riskantes Unterfangen, das sowohl von den Pokémon-Jägern  als auch den übrigen Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit verlangt. Pokémon können […]
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29.06.2018
ca. 2 Minuten
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Wenn Dortmund am Wochenende vom 30.06.-01.07.2018 zur Pokémon GO Safari Zone wird, werden nicht nur Straßen und öffentliche Plätze zu Jagdgebieten.

Was auf den ersten Blick wie eine harmlose Freizeitveranstaltung erscheint, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ein mitunter hoch riskantes Unterfangen, das sowohl von den Pokémon-Jägern  als auch den übrigen Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit verlangt.

Pokémon können das Unfallrisiko erhöhen

Dass es sich bei Pokémon-Go nicht nur um ein harmloses Spiel handelt, wird spätestens dann deutlich, wenn man bedenkt, dass das Spiel in der Vergangenheit nicht nur für glimpflich verlaufende Fahrrad- und Autokollisionen, sondern auch für Unfälle mit Todesfolge ursächlich war.

Wer sich hierzuThema eingehender informieren will, kann dies in der Studie Tod durch Pokémon GO von Mara Faccio und John J. McConnell tun, in der die Wissenschaftler sich nicht nur mit dem Anstieg der Unfälle in der Nähe sogenannter Pokéstops, sondern auch mit deren Ursachen auseinandersetzen.

Die Pokémon-Jagd mit Fahrzeugen ist riskant

Wer als Pokémon-Jäger unterwegs ist, sollte dies nicht nur aufmerksam, sondern tunlichst auch zu Fuß tun. Schließlich darf gemäß des § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) derjenige, der ein Fahrzeug führt, ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und 2. entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Da dies bei einer aktiven Pokémon-Jagd nur schwer vermeidbar sein wird, sollte das Fahrzeug entweder besser stehen gelassen oder die Jagd nur gemeinsam mit einem weiteren Teammitglied, das dann für die Bedienung des Smartphones oder Tablets zuständig ist, durchgeführt werden.

Aber auch dann gilt, dass – bei allem Verständnis für die Begeisterung – weder die straßenverkehrsrechtlichen Regeln als solche, noch die Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer leiden dürfen.

Wer dies außer Acht lässt, erwischt vielleicht das eine oder andere Monster, risikiert aber zugleich auch Bußgelder. Im Extremfall setzt er zudem seinen Versicherungsschutz und die Fahrerlaubnis auf´s Spiel. Bei einem Unfall wird er sich mindestens mit dem Einwand des Mitverschuldens oder gar der groben Fahrlässigkeit auseinandersetzen dürfen. Für den – hoffentlich ausbleibenden – Fall, dass es zu Personenschäden oder gar Todesfällen kommt, kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen.

Wer sich umfassend über die Risiken informieren will, kann dies in der Presseveröffentlichung der Dortmunder Polizei tun, die am Samstag und Sonntag in der Stadt verstärkte Präsenz zeigen wird.

Wir von der Kanzlei-Voigt wünschen allen Pokémon-Jägern ein unbeschwertes Wochenende in der Safari Zone. Sollte es dennoch zu Problemen im Rahmen von verkehrsbezogenen Ordnungswidrigkeiten oder gar Schadenfällen kommen, stehen Ihnen unsere Anwälte Ihnen in gewohnter Weise auch hier zur Seite!

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