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Geschädigter muss vor Anmietung eines Fahrzeugs nicht erst Preise vergleichen

Regelmäßig tragen Versicherer in der Gerichtsverhandlung vor, der Geschädigte müsse vor Anmietung eines Fahrzeugs nach einem unverschuldeten Unfall Preisangebote von verschiedenen Vermietern einholen. Wirklich? Nein, teilte das Amtsgericht Frankfurt (Schreiben aus Juli 2016, Az.: 31 C 277/16) mit. Sachverhalt/Entscheidung des Gerichts Nach einem unverschuldeten Unfall mietete der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug an. Die beklagte Versicherung weigerte […]
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05.09.2016
ca. 2 Minuten
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Regelmäßig tragen Versicherer in der Gerichtsverhandlung vor, der Geschädigte müsse vor Anmietung eines Fahrzeugs nach einem unverschuldeten Unfall Preisangebote von verschiedenen Vermietern einholen. Wirklich? Nein, teilte das Amtsgericht Frankfurt (Schreiben aus Juli 2016, Az.: 31 C 277/16) mit.

Sachverhalt/Entscheidung des Gerichts

Nach einem unverschuldeten Unfall mietete der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug an. Die beklagte Versicherung weigerte sich, die entstandenen Mietwagenkosten zu erstatten. Sie war der Ansicht, der Geschädigte hätte vor der Anmietung des Fahrzeugs Vergleichsangebote einholen müssen. Da er dieses nicht getan habe, habe er gegen seine Pflicht verstoßen, den Schaden möglichst gering zu halten.

Das Amtsgericht Frankfurt sprach nun Klartext und wies die Rechtsanwälte der Versicherung darauf hin, dass diese wohl die Passagen aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) falsch zitieren würden. Hierzu:

Angemerkt sei in diesem Zusammenhang, dass die Beklagte den BGH falsch zitiert. In den Urteilen … hat der BGH klar formuliert, dass es nur nach Lage des Einzelfalls erforderlich sein kann, sich nach anderen Tarifen zu erkunden und gegebenenfalls ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen.

Eine generelle Plicht, vor der Anmietung Preise von Mietfahrzeugen zu vergleichen, gibt es nach dem Willen des BGH gerade nicht. Dennoch behaupten die Versicherungen ständig das Gegenteil. Sie senken lange vor jedem Gerichtsverfahren die Schadensersatzansprüche und kürzen tatsächlich entstandene Mietwagenkosten. Regelmäßig werden Geschädigte daraufhin gezwungen, durch eine Klage vor Gericht ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Und die Versicherungen verweigern sich auch im Gerichtssaal weiter und zitieren dann den Bundesgerichtshof in völlig falscher Weise. Doch in diesem Fall wurde das Amtsgericht Frankfurt deutlich.

Kanzlei Voigt Praxistipp

Ohne sachkundige Vertretung bleibt so mancher Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall auf den Kosten sitzen. Regelmäßig wird ihm bereits bei dem außergerichtlichen Versuch, den Schaden zu regulieren, der Schneid abgekauft.  Viel zu viele Geschädigte sehen dann davon ab, ihre Ansprüche durchzusetzen. Aber auch im Prozess wird regelmäßig vom Versicherer entgegen der klaren BGH-Rechtsprechung vorgetragen. So mancher Prozess geht verloren, weil kein spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt wurde. Dieser Fehler ist vermeidbar. Wenden Sie sich daher stets an einen Versicherungsprofi!

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