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Parlament für Strafschärfung

Der Bundestag hat in der heutigen Sitzung darüber abgestimmt, ob Raser härter bestraft werden sollen. Dabei folgte er der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz mit dem abgeänderten Entwurf des Bundesrates. Damit werden neben Teilnehmern und Veranstaltern von Rennen auch Einzelraser erfasst. Abgelehnt wurde dagegen der Antrag von Bündnis90/Die Grünen, der härtere Strafen für […]
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29.06.2017
ca. 4 Minuten
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Der Bundestag hat in der heutigen Sitzung darüber abgestimmt, ob Raser härter bestraft werden sollen. Dabei folgte er der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz mit dem abgeänderten Entwurf des Bundesrates. Damit werden neben Teilnehmern und Veranstaltern von Rennen auch Einzelraser erfasst. Abgelehnt wurde dagegen der Antrag von Bündnis90/Die Grünen, der härtere Strafen für Geschwindigkeitsverstöße zur Folge hätte.

Die Debatte

Guten Abend, dürfen wir reinkommen, wir haben Ihnen eine Nachricht zu überbringen eröffnete Kirsten Lühmann (SPD) die Beratung zur Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen. In meinen 27 Jahren als Polizeibeamtin musste ich oft genug die Überbringung von Todesnachrichten mit diesem Satz einleiten. In vielen Fällen waren Verkehrsunfälle die Ursache. (…) Und illegale Autorennen haben daran immer mehr ihren Anteil

Sie kritisierte, dass die derzeitigen Sanktionen zu gering seien, wenn niemand zu Schaden kommt. Und auch der bestehende Rechtsrahmen für die fahrlässige Tötung sei zu gering. Wir müssen dieses Problem jetzt angehen. Als Maßnahme soll die neue Regelung dienen. Die Teilnahme an einem Rennen sei mindestens genauso gefährlich wie eine Trunkenheitsfahrt und daher unter Strafe zu stellen.

In der Vorlage des Bundesrates waren die Einzelraser nicht erfasst, eine Person in einem Kraftfahrzeug, d[ie] die Höchstgeschwindigkeit erzielen will, entweder um einen Rekord zu brechen oder einfach um diesen Geschwindigkeitsrausch zu haben. Statt klarer Grenzen, wie in der Schweiz, soll den Umständen des Einzelfalls Rechnung getragen werden, wie den Witterungs- und Verkehrsverhältnissen. Darum haben wir Ihnen einen Vorschlag gemacht, der zwei Begriffe beinhaltet, die schon im Strafgesetz etabliert sind: Die nicht angepasste Geschwindigkeit und dass man das ganze grob verkehrswidrig und rücksichtslos macht; und einen dritten Begriff, der noch nicht definiert ist, nämlich: Zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.

Die meisten Verkehrstoten passieren durch überhöhte Geschwindigkeit stellte Jörn Wunderlich (Linke) eingangs fest und regte an, über eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen nachzudenken. Aber daneben gibt es auch Spinner, die einfach nicht hinter das Lenkrad eines Fahrzeuges gehören. Dennoch äußerte er Bedenken dagegen,bereits das Ausrichten eines Autorennens als abstraktes Gefährdungsdelikt unter Strafe zu stellen. (…) hier wird so weit vorgelagert, dass – wenn man das konsequent durchdenkt – [bezogen auf die Trunkenheitsfahrt] schon alleine das Alkohol trinken von Führerscheinbesitzern unter Strafe stellen müsste. Zwar äußerte er, dass Raser charakterlich zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet seien, aber die vorliegenden Gesetzesentwürfe schießen zu meiner Überzeugung über das Ziel (…) hinaus.

Wer dieses Privileg auf maximale Mobilität missbraucht, und rücksichtslos gegenüber anderen auf Risiko für Leib und Leben keine Rücksicht nimmt, der hat sein Recht auf Straße und Fahren verwirkt, erklärte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eingangs die Gesetzesinitiative. Dass dieses Verhalten mögliche Todesfolgen billigend in Kauf nimmt, das ist genau der richtige Punkt. Dies würde auch von den Veranstaltern von Rennen mit der Aufforderung zur Teilnahme oder der Ermöglichung in Kauf genommen werden. Das Ordnungswidrigkeitenrecht sei der Gefährdung nicht angemessen gerecht geworden. Daher sei die Strafbarkeit – mit der Möglichkeit von Haftstrafen bis zu zehn Jahren – der richtige Weg.

Renate Künast (Grüne) sah auch einen Regelungsbedarf bei Geschwindigkeitsverstößen auch außerhalb von Rennen. Wenn Sie mit 30 km/h angefahren werden, das entspricht in etwa der Tatsache, dass Sie aus 3,5 Metern fallen (erster Stock eines Wohnhauses); wenn mit 50 km/ ein Auto auf Sie fährt, fallen Sie aus dem dritten Stock; Wenn mit 70 km/h ein Auto auf Sie fährt, fallen Sie aus der Fallhöhe von 20 Metern – nur wenige überleben das. Sie verteidigte  damit den Antrag der Grünen: Wenn jemand 10, 20 Kilometer zu schnell fährt, dann ist das nicht trivial. Künast betonte auch die Erforderlichkeit einer größeren Polizeipräsenz: Wir müssen ein Entdeckungsrisiko haben für die, die meinen, dass es trivial ist, wenn sie mal schnell von A nach B wollen.

Dr. Johannes Fechner (SPD) nahm an einem anderen Rechtsgebiet Anlehnung: Ich will das mit dem Waffenrecht vergleichen: Wenn ein Bürger mit einer Waffe nicht umgehen kann, dann wird ihm die Waffe weggenommen. Und so sollte es auch mit den Rasern sein. Damit sprach er sich für die Strafschärfung und die Einziehung der Fahrzeuge aus, ebenso wie seine Vorredner.

Sebastian Steineke (CDU) gab zu bedenken. Die Praxis hat gezeigt, dass Leute zunehmend Rennen gegen sich selbst fahren, um ihre eigenen Rekorde zu brechen. Und das nicht nur im Bereich der Pkw. Ich will an den Motorradfahrer erinnern, der in Bremen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde und regelmäßig Videos eingestellt hat, wie er mit über 170 Sachen durch die Bremer Innenstadt gerast ist. Er sprach sich daher für die abgeänderte Entwurfsfassung aus. Damit soll auch der Einzelraser erfasst werden.

Fazit

Die Gesetzesänderung wird mit ihrem Inkrafttreten dazu führen, dass Geschwindigkeitsverstöße Einzelner – sofern damit aus dem Fahrzeug die Höchstleistung herausgeholt werden soll – und sowohl Teilnahme als auch Veranstaltung eines illegalen Rennens nicht länger lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sondern eine Straftat, die regelmäßig auch eine Haftstrafe nach sich ziehen kann. Darüber hinaus können die dazu verwendeten Fahrzeuge eingezogen werden – das Eigentum geht dann auf den Staat über. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis wird damit zum Regelfall.

In wie fern jedoch eine Abnahme der illegalen Straßenrennen durch die Strafschärfung bewirkt wird, bleibt abzuwarten. Schärfere Strafen erfordern gleichzeitig schärfere Kontrollen. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, ob und in wie weit die Änderung der Gesetzeslage in Bezug auf Einzelraser in der Praxis umgesetzt wird und wo die Grenze zum gewöhnlichen Geschwindigkeitsverstoß gezogen wird.

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