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Verpflichtende Abbiegeassistenzsysteme?

Nach einer Schätzung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) geht jeder Dritte im Straßenverkehr getötete Radfahrer auf einen Unfall mit einem rechtsabbiegenden Lkw zurück. Dies nahmen die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen zum Anlass, einen Antrag an den Bundesrat (Drucksache 110/18) zu stellen, in dem sie unter dem Titel Entschließung des Bundesrates – Mehr […]
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26.04.2018
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Nach einer Schätzung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) geht jeder Dritte im Straßenverkehr getötete Radfahrer auf einen Unfall mit einem rechtsabbiegenden Lkw zurück. Dies nahmen die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen zum Anlass, einen Antrag an den Bundesrat (Drucksache 110/18) zu stellen, in dem sie unter dem Titel Entschließung des Bundesrates – Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme eine Verpflichtung für Nutzfahrzeuge ab 7,5 t fordern.

Abbiegeunfälle zwischen Nutzfahrzeug und Fahrrad

Jeder Autofahrer kennt den berüchtigten toten Winkel. Wer jedoch schon einmal in der Fahrerkabine eines Lkw gesessen hat, weiß um das eingeschränkte Sichtfeld und den toten Winkel rechts neben der Fahrerkabine. Kommen Lkw unter Radfahrer an einer roten Ampel zum Stehen, wird für den Lkw-Fahrer der Radfahrer in der Regel durch die Beifahrertür vollständig verdeckt.

Spiegel gegen den toten Winkel

Bereits 2006 wurde der tote Winkel als erhebliches Problem wahrgenommen. Zurückgehend auf einen Vorschlag des Bundesrates für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die Nachrüstung von Lkw mit Spiegeln (Drucksache 724/06) wurde für Nutzfahrzeuge über 3,5 t (ab Baujahr 2000) die Pflicht eingeführt, Zusatzspiegel nachzurüsten, die die toten Winkel in das indirekte Sichtfeld des Fahrers bringen sollen. Seit Januar 2007 sind Lkw serienmäßig mit Rampen Spiegel und Anfahrtspiegel ausgerüstet. Diese sollen helfen, den toten Winkel so klein wie möglich zu halten; gänzlich verschwinden lassen sie den toten Winkel jedoch nicht.

Abbiegeassistenzsysteme

Mit dem Antrag wird die Einführung von Fahrerassistenzsystem gefordert, die den Fahrzeug führenden vor Radfahrenden oder zu Fuß Gehenden in der Gefahrenzone während des Abbiegevorgangs akustisch, optisch, taktil oder in sonstiger Weise warnen und bei Ausbleiben der Reaktion selbstständig den Bremsvorgang einleiten. Dadurch soll die Anzahl der Kollisionsunfälle zwischen Lkw unter Radfahrern bzw. Fußgängern reduziert und gleichzeitig die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr verbessert werden.

Die Fahrassistenzsysteme sollen dabei nicht nur serienmäßig in Neufahrzeugen verbaut werden. Der Antrag sieht ebenfalls eine Nachrüstpflicht für bestehende Fahrzeuge vor. Um die Investition in derartige Systeme attraktiver zu gestalten, wird gleichzeitig eine Förderung der Nachrüstung angeregt. Zudem soll aus Sicht der Antragsteller die Versicherungsbranche ebenfalls durch entsprechende Rabatte für Fahrzeuge, die über ein Abbiegeassistenzsystem verfügen, zu einer Nachrüstung anregen. So soll durch günstigere Tarife ein Anreiz geschaffen werden, der den Anschaffungskosten entgegengesetzt wird.

Kanzlei Voigt Praxistipp

Ob der Antrag Erfolg hat, entscheidet sich in der morgigen Sitzung. Sollten Abbiegeassistenzsysteme verpflichtend eingeführt werden, ist für bestehende Fahrzeuge mit einer Übergangsfrist zu rechnen. In jedem Fall wären dann die Vorgaben, die entsprechende Assistenzsysteme erfüllen müssen, ebenfalls zu von Seiten des Gesetzgebers zu normieren.

Bis zu einer etwaigen Einführung der Abbiegeassistenzsysteme gilt weiterhin gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme.
 

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