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Auch Unfallfahrzeuge sind gegen Herabfallen zu sichern

Beamten der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld gelang es Anfang Dezember, auf der BAB7 in Höhe des Kirchheimer Dreiecks, einen verkehrsunsicheren Lastzug aus dem Verkehr zu ziehen und damit Schlimmeres zu verhindern. Was war passiert? Das Fahrzeuggespann war mit zwei Personenwagen und einem stark unfallbeschädigten Kastenwagen beladen. Da die Ladefläche des Anhängers für beide Fahrzeuge zu kurz […]
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07.12.2017
ca. 2 Minuten
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Beamten der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld gelang es Anfang Dezember, auf der BAB7 in Höhe des Kirchheimer Dreiecks, einen verkehrsunsicheren Lastzug aus dem Verkehr zu ziehen und damit Schlimmeres zu verhindern.

Was war passiert?

Das Fahrzeuggespann war mit zwei Personenwagen und einem stark unfallbeschädigten Kastenwagen beladen. Da die Ladefläche des Anhängers für beide Fahrzeuge zu kurz war, hatte der Fahrer die Fahrspurbleche des Anhängers nach vorne mit Auffahrrampen verlängert. Dies reichte zwar, um die Vorderachse des vorderen PKW aufzunehmen, verlängerte die Ladefläche aber nicht ausreichend, um den dahinter geladenen Kastenwagen vorschriftsmäßig abstellen und sichern zu können. Dieser stand mit der Hinterachse noch gerade eben auf dem äußersten Heck der Ladefläche des Drei-Achs-Anhängers.

Verschärfend kam hinzu, dass der Aufbau des Kastenwagens aufgrund eines Vorschadens in Fetzen herabhing und sich während der Fahrt in alle Richtungen bewegte. Bereits abgerissene Teile des Kofferaufbaus waren lose und ungesichert mitgeführt worden und drohten jederzeit auf die Fahrbahn zu fallen. Die Weiterfahrt des Autotransportes wurde an Ort und Stelle durch die Polizeibeamten untersagt.

Nach der Umladung des beschädigten Kastenwagens auf ein anderes Fahrzeug sowie einer Nachsicherung der PKW, konnte die Weiterfahrt etliche Stunden später gestattet werden.

Dem Transportunternehmer drohen gravierende Konsequenzen

Gegen den polnischen Transportunternehmer wurde ein Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 29a) eingeleitet. Hierbei können ungerechtfertigte Gewinne auch bei ausländischen Transportunternehmen vollständig eingezogen werden. Im vorliegenden Fall wurde der zu veranschlagende Einziehungsbetrag mit ca. 2.600,- EUR beziffert.

Kanzlei Voigt Praxistipp

Eine vorschriftmäßige und ausreichende Ladungssicherung ist das A & O. Wer derart nachlässig damit umgeht, gefährdet nicht nur das eigene Portemonnaie, sondern auch die Sicherheit des Straßenverkehrs und die körperliche Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Auch die Anwälte der Kanzlei Voigt begrüßen, dass derartige Gespanne aus dem Verkehr und die geladenen Güter einer Nachsicherung unterzogen werden.

Allerdings ist nicht jeder Sachverhalt so eindeutig, wie der dieser Meldung zugrundeliegende der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld. Sollte dem so sein oder wenn in anderen Fällen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheids bestehen, stehen Ihnen die Anwälte der ETL Kanzlei Voigt zur Seite und kämpfen für Ihr Recht.

(Quelle: PM Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld / Foto: Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld)

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