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Darf bei Schneeglätte für Tiere gebremst werden?

Immer wieder kommen Autofahrer von der Straße ab und verunglücken, wenn sie vor plötzlich auftauchenden Hindernissen abbremsen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Wann sie in derartigen Fällen Ersatzansprüche gegenüber ihrem Kaskoversicherer haben, beschreibt der Artikel “Wenn Wildtiere die Fahrbahn kreuzen” vom 12.10.2018. Bei winterlichen Straßenverhältnissen gelten besondere Bedingungen In dem hier zugrunde liegenden Sachverhalt verunglückte […]
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14.01.2019
ca. 2 Minuten
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Immer wieder kommen Autofahrer von der Straße ab und verunglücken, wenn sie vor plötzlich auftauchenden Hindernissen abbremsen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Wann sie in derartigen Fällen Ersatzansprüche gegenüber ihrem Kaskoversicherer haben, beschreibt der Artikel “Wenn Wildtiere die Fahrbahn kreuzen” vom 12.10.2018.

Bei winterlichen Straßenverhältnissen gelten besondere Bedingungen

In dem hier zugrunde liegenden Sachverhalt verunglückte ein Autofahrer als er abbremste, um einen Unfall mit zwei Rehen zu vermeiden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg stammt zwar aus dem Jahr 2014. Sie hat aber nichts an ihrer Aktualität eingebüßt und die gegenwärtigen Wetterverhältnisse rechtfertigen sogar eine gesonderte Behandlung.

Auch Rehe können erhebliche Schäden am Fahrzeug verursachen

Der Versicherer hatte die Zahlung mit der Begründung verweigert, dass die vom Geschädigten durchgeführte Vollbremsung nicht erforderlich gewesen sei. Kollisionen mit Rehwild würden – bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h – allenfalls geringfügige Beschädigungen an der Front eines Fahrzeugs verursachen.

Dem Gericht reichte diese Behauptung allerdings nicht und es stellte sich heraus, dass erheblich mehr beschädigt werden kann als nur die Fahrzeugfront, wie vom Versicherer behauptet. Wenn ein Reh unter ein Fahrzeug gerät, sind erhebliche Schäden an der freiliegenden Achse, der Lenkung oder an Hydraulikteilen möglich (vgl. LG Itzehoe, Urt. v. 28.06.2007, Az. 3 O 32/07). Zudem kann das Tier auf die Motorhaube und von dort gegen die Windschutzscheibe geschleudert werden (vgl. BGH, Urt. v. 10.02.1976, Az. VI ZR 160/74; BGH, Urt. v. 26.11.1968, Az. VI ZR 205/67; LG Aachen, Urt. v. 30.08.1990 – 6 S 176/90; AG Stuttgart, Urt. v. 02.05.1985, Az. 15 C 740/85). Personenschäden sind dann nicht auszuschließen.

Das Gericht bewertete das Ausweichmanöver daher nicht nur als geboten, sondern auch als objektiv geeignet, um die Kollision und die damit verbunden Schäden abzuwenden oder zu vermindern.

Was gilt für Fahrten auf schneeglatter Fahrbahn?
Winterliche Straßenverhältnisse und schneeglatte Fahrbahnen erfordern eine vorsichtige und vorausschauende Fahrweise, um auf unvorhergesehen auftretende Hindernisse angemessen reagieren zu können. Starke Lenkbewegungen oder Bremsmanöver können Fahrzeuge auf nassen oder glatten Straßen nicht nur schnell unbeherrschbar machen, sondern es können auch weit höhere Schäden drohen als diejenigen, die ein Fahrer mit seiner Handlung abwenden will.

Bei der Bewertung der Handlung ist zu berücksichtigen, ob der Fahrer in der konkreten Situation verschiedene Handlungsalternativen gegeneinander abwägen konnte oder ob das Verhalten als natürliche Reaktion eingestuft werden muss. Wenn dem so ist, liegen weder ein – in subjektiver Hinsicht unentschuldbares – Fehlverhalten (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1996, Az. IV ZR 321/95) noch grobe Fahrlässigkeit vor.

So sah es auch das Amtsgericht Bad Segeberg. Es betrachtete die Geschwindigkeit als angemessen und fand auch sonst keine Anhaltspunkte dafür, dass die Vollbremsung grob fahrlässig gewesen sein könnte. Es verurteilte den Versicherer zur Zahlung. Dieser legte Berufung zum OLG Kiel ein, das das Urteil bestätigte (Beschl. v. 08.05.2018, Az. 10 S 90/14).

Fazit
Wer seine Fahrweise den Straßenverhältnissen anpasst, hat regelmäßig auch bei schneeglatter Straße nichts zu befürchten, wenn er vor plötzlich auftauchenden Hindernissen abbremst oder ausweicht und dabei verunglückt. Voraussetzung ist allerdings, dass er (mindestens) über eine Teilkaskoversicherung verfügt und einen fachkundigen und erfahrenen Anwalt an seiner Seite hat.

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