Geldhahn für Abmahnindustrie bald zugedreht?
Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Bereits mit der falschen Schriftgröße bei der Verbrauchsausweisung von Fahrzeugen kann Autohäusern eine teure Abmahnung drohen. Insbesondere sticht dabei die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hervor, die in ihrem Jahresbericht 2017 selbst angibt, Erträge für die ökologische Marktüberwachung
in Höhe von fast 2,5 Millionen Euro erwirtschaftet zu haben (vgl. Seite 36).
Abmahnindustrie Riegel vorschieben
Dieses Vorgehen kritisiert der Referentenentwurf der Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. So heißt es darin: Abmahnungen [sollten] im Interesse eines rechtstreuen Wettbewerbs erfolgen und nicht zur Generierung von Gebühren und Vertragsstrafen. Gewerbetreibende, die nur vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße begehen, müssen dabei erhebliche Verluste finanzieller oder immaterieller Art hinnehmen oder sind zumindest der Gefahr solcher Verluste ausgesetzt.
Geldhahn wird zugedreht
Um missbräuchliche Abmahnungen einzudämmen, soll vor allem der finanzielle Anreiz verringert werden. Dabei sollen Verstöße, die die Interessen von Verbrauchern oder anderen Marktteilnehmern nur unerheblich verletzen, mit 1.000 Euro gedeckelt werden. Gleichzeitig soll keine Kostenerstattung für den klägerischen Anwalt mehr erfolgen; stattdessen sollen Unternehmen einen Erstattungsanspruch ihrer Rechtsanwaltskosten erhalten, wenn sie zu Unrecht abgemahnt wurden.
Zudem sollen Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung der Ansprüche höher gesetzt werden. Verbände, die weiterhin Abmahnungen geltend machen wollen, müssen einen Antrag stellen, um in die Liste der sogenannten Qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingetragen zu werden. Dabei müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen.
Handlungsbedarf bei der DSGVO
Doch auch im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird Handlungsbedarf gesehen. Mit einem Gesetzesantrag möchte der Freistaat Bayern gegen in großem Umfang missbräuchliche und (unions-)rechtswidrige Abmahnungen
vorgehen. Dazu soll die DSGVO aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) herausgenommen werden. Ebenfalls soll eine Einschränkung der nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) zur Klage berechtigten Verbände erfolgen.
Beratungsfolge läuft
Der Entwurf aus Bayern befindet sich bereits in der Beratung der Ausschüsse des Bundesrats. Der Referentenentwurf steht noch am Anfang und muss zunächst noch Regierungskabinett beschlossen werden, ehe er vom Bundesrat beraten wird. In jedem Fall zielen beide Vorhaben auf eine Stärkung vor allem der kleinen und mittelständischen Unternehmen, deren Unsicherheit im Hinblick auf die rechtlichen Aspekte ihres Tagesgeschäfts ausgenutzt wird.
Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.
(Veröffentlichungsdatum: 13.09.2018)
Autor(en)
Anita Heinemann
Rechtsanwältin
Kanzlei Voigt, Dortmund
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