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Was ist bei der Instandsetzung von Hagelschäden zu beachten?

Die Unwettersaison bringt regelmäßig nicht nur Hagel und Überschwemmungen mit sich, sondern ist verstärkt auch mit Tornados verbunden. Abgedeckte Dächer, entwurzelte Bäume und hagelbeschädigte Autos prägen das Bild.
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23.06.2017
ca. 3 Minuten

Die Unwettersaison bringt regelmäßig nicht nur Hagel und Überschwemmungen mit sich, sondern ist verstärkt auch mit Tornados verbunden. Abgedeckte Dächer, entwurzelte Bäume und hagelbeschädigte Autos prägen das Bild.

Für die Halter hagelbeschädigter Fahrzeuge stellt sich jetzt die Frage, wie und wo die Schäden behoben werden können. Erfahrungsgemäß werden die Hagelgebiete bereits kurz nach dem Unwetter sowohl von seriösen als auch zweifelhaften Instandsetzern aufgesucht. Die sogenannten Hagelstationen schießen dann wie die buchstäblichen Pilze aus dem Boden und die Wahl des geeigneten Instandsetzers kann zum Glücksspiel werden.

Hagelschäden sind Kaskoschäden

Wenn ein Auto durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung beschädigt wurde, sind die Kosten der Instandsetzung durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden, bei dem der Geschädigte der Herr des Verfahrens ist, richtet sich die Innstandsetzung von Hagelschäden aber nicht (nur) nach dem Willen des Geschädigten, sondern in erster Linie nach den Bedingungen der Kaskoversicherung.

Ein Geschädigter sollte sein Fahrzeug daher keinesfalls vorschnell bei einem X-beliebigen Instandsetzer zur Reparatur geben, sondern zunächst in seine Versicherungsbedingungen schauen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt. Um Ärger bei der Rückgabe zu vermeiden, sind die Vorgaben der Leasingbedingungen unbedingt zu beachten. Diese schreiben in der Regel die Instandsetzung in einer Markenwerkstatt vor – und genau dort sollte die Reparatur auch durchgeführt werden. Wenn der Versicherungsvertrag eine sogenannte Verweisungsklausel enthält, nach der der Versicherer die Werkstatt vorgeben kann, sollte dies dennoch nicht davon abhalten, nach der Reparatur in einer Markenwerkstatt zu fragen. Es ist erstaunlich, wie flexibel Versicherer manchmal sein können.

Nicht immer muss der Versicherer den ganzen Schaden bezahlen

Je nach Vertrag bezahlt der Versicherer entweder den vollen Schaden oder der geschädigte Kunde zahlt einen Teil der Instandsetzungskosten selbst, die sogenannte Selbstbeteiligung. Diese liegt in der Regel zwischen 250 Euro und 1.000 Euro. Mitunter bieten Instandsetzer die Übernahme dieses Betrages an. Wir raten davon ab, sich auf derartige Offerten einzulassen. Wenn der Versicherer nichts davon weiß, ist es Betrug.

Hagelschäden gehören in den Fachbetrieb!

Vom Grundsatz her kann jeder in der Hagelinstandsetzung tätig werden. Rein rechtlich betrachtet erfordert das Ausbeulen von Blech auch keine besondere Qualifikation. Die Folge ist, dass viele unqualifizierte Instandsetzer ihre Dienste anbieten. Wo diese zum Zuge kommen, bleiben zerkratzte Lackflächen, angebohrte Karosserien oder unvollständig reparierte Schäden zurück. Wenn dies später auffällt, ist es in der Regel zu spät.

Aus diesem Grunde und zum Schutz der Geschädigten darf die Instandsetzung von Hagelschäden, wenn Teile demontiert werden müssen, nur von Personen mit einschlägiger handwerksrechtlicher Qualifikation durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass fast immer ein Meister – oder mindestens ein sogenannter Altgeselle – vor Ort anwesend sein muss.

Die Versicherer drängen auf fiktive Abrechnung

Aber auch sonst sollten Geschädigte auf der Hut sein. Die Versicherungsunternehmen setzen in letzter Zeit verstärkt auf sogenannte Hagelscanner. Die Zahl der Dellen wird damit nicht mehr von fachkundigen Sachverständigen, sondern von entsprechend programmierten Maschinen ermittelt. Diese zählen die Dellen gemäß der vorher durchgeführten Kalibrierung und werfen die Reparaturkosten unmittelbar danach aus. Den Berechnungen liegen dann die – vom Versicherer vorgegebenen und gewünschten – Werte zugrunde. Ob diese mit den Marktwerten vergleichbar sind, soll hier nicht vertieft werden.

Es ist mittlerweile schon Standard, dass die Versicherer den Geschädigten vor Ort Geldbeträge anbieten, damit diese auf die Instandsetzung verzichten. Die Geschädigten sollten sich genau überlegen, ob sie sich auf diesen Handel einlassen. Für die Versicherer ist die Methode in jedem Fall vorteilhaft. Sie können damit nicht nur ihre Schadenkosten auf der Stelle um den Betrag der Mehrwertsteuer senken, sondern sind auch jegliches Instandsetzungsrisiko los. Mit beidem darf sich der Geschädigte auseinandersetzen, wenn er sein Auto später doch noch reparieren lassen will. In der Regel wird er dann erheblich drauf zahlen.

Voigt regelt!

Da sich mit der Hagelinstandsetzung viel Geld verdienen lässt, treibt auch eine Vielzahl unseriöser Anbieter ihr Unwesen und oftmals sind die Schäden hinterher größer als vorher. Keinesfalls sollten Geschädigte ihr Fahrzeug bei dem erstbesten Instandsetzer, mit den buntesten Fähnchen und den attraktivsten Werbeversprechungen, in Auftrag geben. Die richtigen Ansprechpartner sind und bleiben die Fachwerkstatt oder das Autohaus vor Ort.

Sollten Sie Ärger mit dem Versicherer haben, z.B. weil Ihr Fahrzeug unqualifiziert verpfuscht worden sein sollte, sprechen Sie mit uns! Wir regeln das für Sie!

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