Neue Verkehrszeichen im Jahr 2020
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung ist nicht nur mit Änderungen im Vorschriftendickicht, sondern auch mit Zuwachs im Schilderwald verbunden. Um den Überblick zu erleichtern und ggf. Bußgelder zu ersparen, haben wir Ihnen eine Auswahl zusammengestellt.
Freigabe von Bussonderfahrstreifen |
|
|
Bussonderfahrstreifen sollen für Pkw und Krafträder mit Beiwagen freigegeben werden. Vorausetzung ist,dass diese mindestens drei Personen besetzt sind. |
Carsharing |
|
|
|
Das Schild soll Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglichen. Um auf einem entsprechend gekennzeichneten Platz parken zu dürfen, müssen die Carsharing-Fahrzeuge durch einen entsprechenden Ausweis gekennzeichnet sein. |
|
Grünpfeil für Radfahrer |
|
|
Die Grünpfeilregelung solle2020 auf Radfahrer ausgedehnt werden, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem soll ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt werden. |
Fahrradzone |
|
|
Das Schild soll Fahrradzonen kennzeichnen. Die Höchstgeschwindigkeit für den Fahrverkehr ist dort auf 30 km/h begrenzt. Der Radverkehr darf dort weder gefährdet noch behindert werden. Elektrokleinstfahrzeuge sollen die Zone ebenfalls befahren dürfen. |
Lastenfahrräder |
|
|
Das Schild soll Parkflächen und Ladezonen kennzeichnen, die Lastenfahrrädern und Rädern mit Anhänger vorbehalten sind. |
Radschnellweg |
|
|
Das Verkehrszeichen soll Radschnellwege – unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit – kennzeichnen.
|
Überholverbot von Radfahrenden / einspurigen Fahrzeugen |
|
|
Das Schild soll z.B. Engstellen kennzeichnen, an denen mehrspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Autos, Motorräder mit Beiwagen) einspurige Fahrzeuge (z.B. Fahr- oder Motorräder ) nicht überholen dürfen.
|