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56. Verkehrsgerichtstag / Bericht aus Goslar

Seit gestern tagt der 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar und auch die ETL Kanzlei Voigt ist mit mehreren Rechtsanwälten  vor Ort vertreten. Wir werden im Laufe des heutigen Tages über die Empfehlungen informieren und es ist spannend, welche Ergebnisse die Diskussionen erzielthaben. An dieser Stelle soll jedoch zunächst ein Rückblick auf die Eröffnungsveranstaltung stehen, bei der […]
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25.01.2018
ca. 3 Minuten
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Seit gestern tagt der 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar und auch die ETL Kanzlei Voigt ist mit mehreren Rechtsanwälten  vor Ort vertreten. Wir werden im Laufe des heutigen Tages über die Empfehlungen informieren und es ist spannend, welche Ergebnisse die Diskussionen erzielthaben.
An dieser Stelle soll jedoch zunächst ein Rückblick auf die Eröffnungsveranstaltung stehen, bei der auch der zukünftige Veranstaltungsort eine  wichtige Rolle spielte.
Elektromobilität ist kein Allheilmittel
Kay Nehm wies in seiner Eröffnungsansprache darauf hin, dass Elektromobilität nicht als allein seligmachend verherrlicht werden dürfe. Schließlich koste auch die Produktion eines Elektroautos erhebliche Energie. Ernst zu nehmende Studien hätten belegt, dass ein sparsames Verbrennungsauto nach 100.000 km Fahrtstrecke die gleiche Umweltbilanz aufweise, wie ein fabrikneues Elektroauto.
Zudem kämen die für die Akkus notwendigen Rohstoffe wie Kobalt nicht ansatzweise in der Menge auf der Welt vor, wie dies für die Sicherstellung einer elektrischen Massenmobilität erforderlich wäre. Weiter wies Nehm darauf hin, dass ein moderner Dieselmotor nur einen Bruchteil an Co² ausstoße wie ein Benzinmotor. Er warnte davor nur auf ein Pferd zu setzen. Abschließend teilte Nehm mit, dass er bei der nächsten Wahl des Präsidenten nicht nochmals kandidieren wolle. Er wurde mit stehenden Ovationen verabschiedet.
Goslars Oberbürgermeister  wirbt für den Verbleib des Verkehrsgerichtstages in der Harzstadt…
Goslars Oberbürgermeister Dr. Jung thematisierte in seinem Grußwort die Überlegungen, den Verkehrsgerichtstag nach Leipzig zu verlegen. Er stellte die Vorteile einer Kleinstadt mit Tradition und Charme dar und warb für den Verbleib in Goslar. Dabei verwies er auf die bereits erfolgten Hotelneubauten und Erweiterungen, aber auch auf die geplante Stadthalle. Er betonte die Jahrzehnte alte Tradition des Verkehrsgerichtstages in Goslar. Er brachte es auf den Punkt, als er formulierte: Die Bayreuther Festspiele finden ja auch nicht in München statt, nur weil es dort größer ist. Viele Kampagnen gibt es, den Verkehrsgerichtstag in Goslar zu halten. So wurden Bierdeckel mit einer Anspielung an den Fahrerfluchtparagraphen gefertigt: Wer den Tagungsort unerlaubt verlässt, wird mit Heimweh nicht unter zwei Jahren bestraft.
… und die niedersächsische Justizministerin schließt sich dem an
Dem Plädoyer für Goslar als Tagungsort schloss sich die Landesjustizministerin an, die einen Gruß des Ministerpräsidenten übermittelte. Ohne den Diskussionen des Arbeitskreises inhaltlich vorgreifen zu wollen, sprach sie sich gegen eine Änderung von § 142 StGB aus. Jedes Verlassen des Unfallortes verschlechtere nach ihrer Einschätzung die Regulierungschancen des Geschädigten. Auch warb sie für die Schließung einer Strafbarkeitslücke: Wer verstorbene Unfallopfer fotografiere und diese Bilder im Netz verbreite gehe bislang straffrei aus. Dies müsse geändert werden und insbesondere sei auch eine Versuchsstrafbarkeit notwendig, um der Polizei rechtzeitiges Eingreifen zu ermöglichen.
Industrialisierung und autonomes Fahren zeigen den Weg
Der Gastredner Prof. Dr. Henning Kagermann, Präsident der Akademie für Technikwissenschaften, erläuterte den Unterschied der Industrialisierung 3.0 zu 4.0. Bei ersterem gehe es um automatisierte Systeme, bei denen der Weg des Arbeitsprozesses vorgegeben sei. Bei autonomen Systemen hingegen sei das Ziel vorgegeben und die Systeme müssten einen individuellen Weg zur Zielerreichung entwickeln. Auf das  autonome Fahren übertragen bedeutet dies, dass keine Lösungsmuster für bestimmte Verkehrssituationen vorgegeben werden, sondern das autonome Fahrzeug lernt durch Datenanalyse hinzu.
Rechtlich schwierig werde es, wenn eine Fehlverarbeitung zu einem Unfall  führt und sich die Frage stellt, wer hierfür die Verantwortung trägt. Nach Auffassung Dr. Kagermanns werde sich unsere individualisierte Mobilität grundsätzlich ändern. Er prognostiziert,  dass die Automobilproduzenten von heute die Mobilitätsdienstleister der Zukunft sein werden und Carsharingmodelle den klassischen Fahrzeugerwerb zunehmend ablösen würden.

 

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