Betriebsschließungen - Erste Ergebnisse
Das Thema Betriebsschließungsversicherung
ist noch immer in aller Munde, insbesondere im Gastronomiebereich. Zwischenzeitlich melden sich in sozialen Medien und der Presse immer mehr versicherungsnahe Institutionen und Autoren, um den Versicherungsnehmern zu zeigen, dass hier (vermeintlich) keinerlei Ansprüche bestünden und man gut damit beraten sei, die Angebote der Versicherer auf Basis der sog. bayrischen Lösung (15% des vertraglichen Anspruchs) anzunehmen. Ohne ausführliche anwaltliche Beratung kann davon nur abgeraten werden, da - wie so oft - der Teufel im Detail steckt. Während es einige Versicherer gibt, die Ihre Bedingungen eindeutig (mal zu Gunsten, mal zu Lasten der Versicherungsnehmer) formuliert haben, kann man bei den meisten Gesellschaften trefflich über den Versicherungsschutz streiten, wobei eine Vielzahl guter Argumente für die Seite der Versicherungsnehmer streitet.
In der Zwischenzeit kann auch von ersten Erfolgen berichtet werden, bei denen der Versicherer seine Eintrittspflicht anerkannt und eine sachgerechte Regulierung vorgenommen hat. Allerdings kommen auch nach wie vor täglich Mandanten auf uns zu, die sich massivem Druck seitens der Versicherer bis hin zur Ankündigung der Kündigung des Vertrages für den Fall der Nichtannahme des Vergleichs ausgesetzt sehen. Hier verspielen einige Versicherer gerade massiv das Vertrauen der Branche. Wir setzen uns aktuell dafür ein, dass jeder Versicherungsnehmer auch zu seinem Recht kommt und erarbeiten hier auch wirtschaftlich vertretbare Lösungen für die Mandanten- sei es durch Teilklagen, um das wirtschaftliche Risiko einer Klage zu minimieren oder die kostengünstige Beratung über die potentiellen Ansprüche insgesamt. Man darf gerade in dieser Zeit, in der es für viele ums nackte (wirtschaftliche) Überleben geht, auch staatliche Hilfe zur Finanzierung eines Prozesses (PKH) nicht ausser acht lassen. Wir sind für Sie da!