Corona und (k)ein Ende?
Während die Politik langsam auf den Druck aus der Bevölkerung und den immer weiter zurückgehenden Infektionszahlen reagiert und vorsichtig weitere Lockerungen zulässt, ist dies für Gastronomen aktuell eine schwierige Situation: Einerseits kommt so etwas wie Hoffnung auf eine baldige Wiedereröffnung von Bars, Restaurants und Cafes auf, andererseits werden die Probleme durch den Lockdown immer greifbarer.
Manche Gastronomen wussten in den letzten Tagen zu berichten, dass präventiv einzelne Gas- und Stromversorger die Verträge mit soliden Gastrobetrieben gekündigt haben, weil mit Zahlungsschwierigkeiten in der Zukunft
zu rechnen sei. Ebenso dürften einige Gastronomen schmerzlich erfahren haben, dass auch deren Bonität bei der Schufa herabgestuft wurde, ohne dass diese sich etwas zu Schulden haben kommen lassen. Auch auf diese Weise verstärkt sich der Druck, dem sich die Gastroszene aktuell ausgesetzt sieht. Manch einer wird in dieser schweren Stunde sicher auf das vermeintlich gute Angebot seines Betriebsschließungsversicherers eingegangen sein und sich mit den mittlerweile berühmten 15% der sogenannten bayrischen Lösung abspeisen lassen, um im Bild der Gastroszene zu bleiben
Ob dies sinnvoll war, kann für den Fall mit NEIN
beantwortet werden, in dem dies ohne vorangegangene anwaltliche Beratung erfolgt ist. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht und die Prüfung der Versicherungsunterlagen ist hier dringend anzuraten, zumal auch hier mittlerweile Bewegung auf Seiten der Versicherer zu verzeichnen ist. Es lässt sich zwar noch kein Trend erkennen, aber einige Versicherer haben in Einzelfällen Ihre Angebote durchaus beachtlich erhöht, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.