COVID-19
Das sollten Versicherungsnehmer und Gastronomen jetzt wissen:
Das Coronavirus hält die Welt in Atem, das soziale Leben in Deutschland steht weitestgehend still...mit teilweise weitreichenden Einschnitten, insbesondere für gastronomische Betriebe.
Diese haben häufig Betriebsunterbrechungsversicherungen, die auch solche Fälle unter Umständen abdecken. Dies kann einen erheblichen Teil der Umsatzeinbußen, die durch Kontaktsperren und Betriebsschließungen entstehen, auffangen.
Das sollten Sie Versicherungsnehmer im Hinblick auf Reisepläne jetzt wissen:
Auch im Reiseverkehr führen die Einschränkungen zu vielen Fragen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Reiserücktrittsversicherungen. Reiserücktrittsversicherungen bestehen häufig als Nebenleistung zu Kreditkartenverträgen und sind vor diesem Hintergrund bei vielen nicht im Fokus.
UNsere Experten stehen an Ihrer Seite!
Ob Ihnen hier Versicherungsschutz zu gewähren ist und Leistungen durch den Versicherer zu erbringen sind, prüfen unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht Stephan Schmid und Michael Neugebauer, die Sie unter (0561) 93505-0 erreichen, gerne für Sie!