Der Europäische Gerichtshof stärkt die Verbraucherrechte beim Autokauf
Der EuGH hat in einem Urteil die Regelungen zur Beweispflicht von Privatkunden und Händlern bei einem Sachmangel erneut bestätigt. Demnach gilt für den Kauf eines gebrauchten PKW grundsätzlich die Vermutung, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, wenn diese Vertragswidrigkeit binnen sechs Monaten offenkundig wird. Unter bestimmten Voraussetzungen sei der Verbraucher dann vom Nachweis befreit, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorgelegen hat, so der EuGH (Az: C-497/13).
Damit beschränkt sich die Pflicht des Verbrauchers innerhalb der ersten sechs Monate darauf, den Verkäufer über das Vorliegen einer Vertragswidrigkeit zu unterrichten.
Beweise für einen Sachmangel oder den Zeitpunkt seiner Entstehung muss der Verbraucher in diesem Zeitraum nicht vorgelegen. Er muss lediglich nachweisen, dass die im Kaufvertrag vereinbarten Eigenschaften nicht erfüllt sind oder das Produkt nicht die erwarteten Eigenschaften aufweist und zudem der beanstandende Mangel tatsächlich binnen sechs Monaten nach dem Kauf aufgetreten sei.