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Dieselfahrverbote bedrohen Existenzen!

Wenn am 01.01.2019 das Dieselfahrverbot in Stuttgart in Kraft tritt, müssen die Besitzer von Dieselfahrzeugen bis Euro 4 / IV ihre Fahrzeuge an der Stadtgrenze abstellen. Gleichzeitig werden viele kleinere Werkstätten innerhalb des Stadtgebiets, deren Klientel hauptsächlich aus Besitzern dieser Fahrzeuge besteht, von Ihren Aufträgen abgeschnitten und massiv in ihrer Existenz bedroht! Das Fahrverbot würde damit wohl […]
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15.08.2018
ca. 2 Minuten
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Wenn am 01.01.2019 das Dieselfahrverbot in Stuttgart in Kraft tritt, müssen die Besitzer von Dieselfahrzeugen bis Euro 4 / IV ihre Fahrzeuge an der Stadtgrenze abstellen. Gleichzeitig werden viele kleinere Werkstätten innerhalb des Stadtgebiets, deren Klientel hauptsächlich aus Besitzern dieser Fahrzeuge besteht, von Ihren Aufträgen abgeschnitten und massiv in ihrer Existenz bedroht!

Das Fahrverbot würde damit wohl nicht nur zu einer Luftbesserung, sondern auch zu einer Bereinigung des Werkstattmarktes und einer umfassenden Vernichtung von Existenzen führen.

Einzelgenehmigungen sind möglich

Diesem Szenario will das Baden Württembergische Ministerium für Verkehr offenbar entgegen wirken. Jedenfalls hat es in einer Pressemitteilung vom 14.08.2018 verlautbaren lassen, dass Kfz-Betriebe, die durch die Verkehrsbeschränkungen nachweislich in ihrer Existenz bedroht sind, eine Einzelgenehmigung beantragen können. Hierfür müssten sie eine begründete Stellungnahme eines Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsunternehmens beibringen, die die Existenzbedrohung aufgrund des Fahrverbots bestätigt.

Diesel unterhalb Euro V dürfen mit Terminbestätigung einfahren

Laut Ministerium können die Kunden dieser Betriebe – mit einer Terminbestätigung der Werkstatt – auf direktem Weg in die Umweltzone ein- und ausfahren, um Arbeiten an ihrem – nicht mindestens Euro V entsprechenden – Dieselfahrzeug durchführen zu lassen.

Das Kraftfahrzeuggewerbe Baden-Württemberg hatte zum Handeln aufgefordert!

Ob das Ministerium dem Aufruf des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. “endlich die Samthandschuhe gegenüber der Deutschen Umwelthilfe ausziehen und sich von dieser nicht weiter auf der Nase herumtanzen lassen” Folge leistet, ist nicht bekannt. Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Kfz der Euro-Norm 5 / V sollen jedenfalls vermeiden werden.

Was können Unternehmen jetzt tun?

Als Teil der ETL-Gruppe bietet die Kanzlei Voigt ihren Mandanten nicht nur eine rechtliche, sondern eine ganzheitliche Betreuung an. Diese umfasst auch die Bereiche Steuern, Recht, Wirtschaft und Finanzen.

Kontaktieren Sie uns, wenn Ihr Betrieb in einer vom Dieselfahrverbot betroffenen Zone liegt!

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