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Hochentwickelte Fahrassistenzsysteme demnächst serienmäßig?

Fahrassistenzsysteme halten immer weiter Einzug in den Alltag. Geht es nach der EU-Verordnung 2019/2144 werden sie in Teilen ab nächstem Jahr Pflicht, um die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern. Doch was genau kommt auf Fahrzeugerwerber zu?
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01.03.2021
ca. 3 Minuten
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Fahrassistenzsysteme halten immer weiter Einzug in den Alltag. Geht es nach der EU-Verordnung 2019/2144 werden sie in Teilen ab nächstem Jahr Pflicht, um die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern. Doch was genau kommt auf Fahrzeugerwerber zu?
Welche Änderungen stehen bevor?
Laut Schätzungen sind mehr als 90 Prozent der Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen. Daher sollen hochentwickelte Fahrassistenzsysteme zu einer Erhöhung der Fahrzeug- und Straßenverkehrssicherheit und dadurch zur Reduzierung von Verkehrsunfällen beitragen.
Mit der Verordnung (EU) 2019/2144 vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern müssen Kraftfahrzeuge gemäß Artikel 6 künftig unter anderem mit einem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten und einer ereignisbezogenen Datenaufzeichnung ausgerüstet sein.
In der Verordnung heißt es dazu: „Hochentwickelte Notbrems-Assistenzsysteme, intelligente Geschwindigkeitsassistenten, Notfall-Spurhalteassistent, hochentwickelte Systeme zur Warnung bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers sowie bei nachlassender Konzentration des Fahrers wie auch Rückfahrassistent-Systeme sind Sicherheitssysteme mit einem hohen Potenzial, die Zahl der Getöteten und Verletzten beträchtlich zu senken.
Mensch vor Maschine
Voraussetzung für den Geschwindigkeitsassistenten ist, dass der Fahrer jederzeit eingreifen kann: „Es sollte möglich sein, intelligente Geschwindigkeitsassistenten abzuschalten, wenn ein Fahrer z. B. als Folge von widrigen Witterungsverhältnissen, widersprüchlichen vorübergehenden Straßenmarkierungen in Baustellen oder irreführenden, mangelhaften oder fehlenden Verkehrszeichen falsche Warnungen oder unangemessenes Feedback erhält.
Black-Box fürs Kraftfahrzeug
Ähnlich der Black-Box in einem Flugzeug sollen Fahrzeuge ebenfalls Daten kurz vor, während und nach einem Verkehrsunfall aufzeichnen. Dabei sollen unter anderem die Fahrgeschwindigkeit, mögliche Bremsvorgänge, die Fahrzeugposition und –neigung und weitere relevante Daten gespeichert werden.
Die Einführung einer ereignisbezogenen Datenaufzeichnung zur Speicherung einer Reihe von wichtigen, anonymisierten Fahrzeugdaten, einhergehend mit Vorschriften für den Bereich, die Genauigkeit und die Auflösung der Daten sowie für ihre Sammlung, Speicherung und Abrufbarkeit, in einem kurzen Zeitfenster vor, während und unmittelbar nach einer Fahrzeugkollision (ausgelöst z. B. durch eine Airbag-Auslösung) ist ein nützlicher Schritt bei der Gewinnung von genaueren, detaillierteren Unfalldaten. Die Ausstattung aller Kraftfahrzeuge mit einer solchen Datenaufzeichnung sollte daher vorgeschrieben sein. Mit dieser Datenaufzeichnung sollten Daten so aufgezeichnet und gespeichert werden können, dass die Mitgliedstaaten mit diesen Daten Analysen der Straßenverkehrssicherheit durchführen und die Wirksamkeit von speziell ergriffenen Maßnahmen bewerten können und anhand der gespeicherten Daten keine Identifizierung des Nutzers oder Halters eines bestimmten Fahrzeugs möglich ist.
Und der Datenschutz?
Eine Zuordnung des konkreten Fahrzeugs – und damit auch der Rückschluss auf Halter und Fahrer – soll ausgeschlossen werden. Dazu sollen beispielsweise die letzten vier Ziffern der Fahrzeug-Identifizierungsnummer und anderer Identifikationsmerkmale soll ausgeschlossen sein: „Jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten, etwa die Verarbeitung von Angaben zum Fahrer in einer ereignisbezogenen Datenaufzeichnung (…), sollte gemäß dem Datenschutzrecht der Union (…) erfolgen. Die ereignisbezogene Datenaufzeichnung sollte innerhalb eines geschlossenen Systems erfolgen, bei dem die gespeicherten Daten überschrieben werden und das Fahrzeug und der Halter nicht identifizierbar sind.
Kanzlei Voigt Praxistipp
Die technische Entwicklung schreitet voran: Die Möglichkeiten, die teilautomatisierte Fahrzeuge bereits jetzt bieten, um Unfällen vorzubeugen, sind beachtlich. Nichtsdestotrotz sind Verkehrsunfälle auch mit modernster Technik nicht zu verhindern. Daher ist es wichtig bereits frühzeitig einen Rechtsbeistand ins Boot zu holen, um die Weichen für eine vollständige Regulierung berechtigter Ansprüche in die Wege zu leiten. Die erfahrenen Rechtsanwälte der ETL Kanzlei Voigt stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

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