Internationales Recht und autonomes Fahren - unsere Aktivitäten im Oktober
Bereits zum 16. Mal fanden am 08./09.10.2015 die Europäischen Verkehrsrechtstage – diesmal in Budapest – statt. Diese Tagung hat sich in den vergangenen Jahren auf dem Gebiet des internationalen Rechts etabliert. Zahlreiche Rechtsanwälte, Politiker und Wissenschaftler tauschen sich hier in internationalen Rechtsthemen aus. Themenschwerpunkte waren u. a. aktuelle Brennpunkte des europäischen Verkehrsrechts und Neuerungen in der internationalen Schadenregulierung. Zu den Themen Regulierung tödlicher Verkehrsunfälle
und Straßenmaut in Europa
wurden spezielle Arbeitskreise angeboten. Unser Geschäftsführer, Rechtsanwalt Bernd M. Höke, hat beim Arbeitskreis Regulierung tödlicher Verkehrsunfälle
mitgewirkt. Anhand mehrerer Fälle haben die Diskussionsteilnehmer aus Deutschland, Italien, Kroatien, Österreich und Ungarn dargestellt, welche Ansprüche in den jeweiligen Ländern seitens der Erben gestellt werden können. Herr Höke hat das Regulierungsverhalten nach deutschem Recht dargestellt. Aus der Diskussion wurde sichtbar, dass es notwendig ist, an einer Regelung zu arbeiten, mit der in den einzelnen Ländern zumindest die gleichen Schadenpositionen geltend gemacht werden können.
Am 19./20.10.2015 hat die Autohaus Akademie zum 11. Autohaus-Schadenforum in Potsdam mit dem Headline Digitalisierung – Zeitwende für Kfz-Versicherer und Autohersteller
geladen. Digitalisierung, Big Data, E-Marketing, Datenschutz, Car-Hacking und autonomes Fahren waren u. a. die Topthemen. Herr Höke hat zum Thema Automatisierung/Digitalisierung des Autos: Rechtlicher Regelungsbedarf / Fallstricke referiert. Er hat sich mit der Fragestellung der Rechtshoheit der Daten und der Datensicherheit befasst, die Unfall-/Produkt-/ Produzentenhaftung auf dem Weg zum autonomen Fahren analysiert und wie sich Ordnungswidrigkeitsverstöße auswirken. Können wir wirklich in Zukunft mit dem Auto autonom zur Arbeit fahren, dabei im Internet surfen, mit Freunden telefonieren oder sogar schlafen? Hier gibt es noch viel Regelungsbedarf. Zusammenfassend kann man sagen, dass die technische Entwicklung bereits vorgeschritten ist, die Rechtslage aber noch hinter her hinkt. Letztlich sollte der Verbraucher das Maß dessen sein, was benötigt wird und nicht der Spielball ökonomischer Interessen werden. Am Abend wurde hierüber noch intensiv diskutiert.