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Mit dem E-Bike zur Maitour

Viele nutzen den 1. Mai für einen Ausflug ins Grüne. Neben Fußwanderungen stehen auch Fahrradtouren hoch im Kurs. Wer sich jedoch – vor allem bei längeren Touren – nicht überanstrengen will, zieht ein E-Bike bzw. Pedelec in Betracht. Mit elektrischer Unterstützung erreichen diese bis zu 25 km/h. Wem dies nicht ausreicht, muss selbst in die […]
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01.05.2018
ca. 2 Minuten
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Viele nutzen den 1. Mai für einen Ausflug ins Grüne. Neben Fußwanderungen stehen auch Fahrradtouren hoch im Kurs. Wer sich jedoch – vor allem bei längeren Touren – nicht überanstrengen will, zieht ein E-Bike bzw. Pedelec in Betracht. Mit elektrischer Unterstützung erreichen diese bis zu 25 km/h. Wem dies nicht ausreicht, muss selbst in die Pedale treten – oder sein E-Bike tunen. Wer sich dabei nicht an die gesetzlichen Regeln hält, den kann es teuer zu stehen kommen.

Zulassung und Betriebserlaubnis

Der bis zu 250 W starke Elektromotor eines E-Bikes lässt Geschwindigkeiten bis zu 25 km/h zu – danach schaltet sich der Motor ab. Viele Tuning-Kits aus dem Internet können auch von technischen Laien eingebaut werden und ermöglichen eine Beschleunigung auf bis zu 50 km/h. Das Kleingedruckte in den Hinweisen der Hersteller, dass die veränderten E-Bikes nur noch auf Privatgelände genutzt werden dürfen, wird dabei oftmals übersehen oder sogar ignoriert.

Werden wesentliche Veränderungen vorgenommen, kann dies sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Für den Austausch der Tretkurbel, der Bremsen, der Bremszüge oder der Reifen ist bereits die Freigabe des Herstellers erforderlich. Denn sobald der Motor, die Sensoren, die elektronische Steuerung oder das Display ausgetauscht werden, müssen die geplanten Veränderungen freigegeben werden. Wenn der Hersteller die Freigabe verweigert, dürfen die Bauteile nicht eingesetzt werden.

Erforderliche Fahrerlaubnis

Grundsätzlich benötigt derjenige, der ein E-Bike benutzt, weder Führerschein noch ein Kennzeichen oder gar eine Haftpflichtversicherung. Wer jedoch ein S-Pedelec mit Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h sein eigen nennt, muss im Besitz eines Mopedführerscheins und einer Versicherung nebst Kennzeichen sein. Wer sein E-Bike auf bis zu 50 km/h frisiert, fährt nicht nur ohne Betriebserlaubnis, sondern in der Regel auch ohne das erforderliche Versicherungskennzeichen und unter Missachtung der Helmpflicht, von dem entsprechenden Führerschein ganz zu schweigen.

Führerscheinentzug und Sperrzeit

MIt der Heraufsetzung der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit ändert sich zugleich die Bauart. Wer auf einem derart frisierten E-Bike erwischt wird, dem droht eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einer Geldstrafe und sogar einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Doch auch wer keinen Führerschein hat, sollte sich nicht zu früh freuen: Es droht eine Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, im Einzelfall sogar für immer.

Kein Versicherungsschutz

Während zahlreiche Haftpflichtversicherungen den Schaden mit einem E-Bike mit 250 W Motor regulieren, droht im Falle eines Unfalls mit einem nachweislich frisierten E-Bike die Ablehnung der Regulierung.

Kanzlei Voigt Praxistipp

Da die regulären E-Bikes und Pedelecs nicht für Geschwindigkeiten über 20 km/h Kilometer ausgelegt sind, können Manipulationen zu einem Versagen der Bremsen und Reifen führen, was die Unfallgefahr erheblich steigert. Um sich und die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollten Arbeiten an verkehrsrelevanten Teilen dem Fachmann überlassen werden. So gehen sie sicher, ein zugelassenes Fahrzeug zu verwenden. Kommen Sie sicher in/durch den Mai und fahren Sie vorsichtig.

Sollten Sie wider Erwarten in einen Unfall verwickelt sein oder auf Ihrem E-Bike aus dem Verkehr gewunken werden, empfiehlt sich die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsbeistands. Die Rechtsanwälte der ETL Kanzlei Voigt stehen Ihnen gerne zur Seite.
 

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