Verkehrsschilder der StVO-Novelle 2020
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung ist nicht nur mit Änderungen im Bußgeldkatalog, sondern auch mit neuen Schildern verbunden.
Mehrfach besetzer Personenwagen |
|
|
Ursprünglich sollte das Schild Bussonderfahrstreifen kennzeichnen, die für Pkw und Krafträder mit Beiwagen freigegeben worden sein sollten. Diese Freigabemöglichkeit wurde gestrichen. Die Straßenverkehrsbehörden können das Schild für Verkehrsversuche verwenden.
|
Carsharing |
|
|
|
Das Zusatzschild ermöglicht Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken. Um auf einem entsprechend gekennzeichneten Platz parken zu dürfen, müssen die Carsharing-Fahrzeuge durch eine entsprechende Plakette gekennzeichnet sein. Diese ist, vergleichbar der Umweltplakette, gut sichtbar an der Windschutzscheibe zu befestigen. |
|
Grünpfeil für Radfahrer |
|
|
Die Grünpfeilregelung ist Radfahrer ausgedehnt worden, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Hinzu kommt ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt. |
Fahrradzone |
|
|
Das Schild kennzeichnet Fahrradzonen Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 km/h begrenzt. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Elektrokleinstfahrzeuge dürfen die Zone ebenfalls befahren. |
Lastenfahrräder |
|
|
Das Schild kennzeichnet Parkflächen und Ladezonen, die speziell Lastenfahrrädern vorbehalten sind. |
Radschnellweg |
|
|
Das Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege. Die Fahrbahnbeschaffenheit – z. B. sandiger Untergrund – ist irrelevant.
|
Überholverbot von Radfahrenden / einspurigen Fahrzeugen |
|
|
Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen. |
Bildquelle: BMVI |