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Unfallgefahr durch Eisplatten! Empfindliche Strafen und Bußgelder drohen!

Nächtliche Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes wieder für glatte Straßen und gefrorene Wasserlachen auf LKW-Planen und Dächern.
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27.01.2021
ca. 2 Minuten
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Aktuell sorgen Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes wieder für glatte Straßen und gefrorene Wasserlachen auf LKW-Planen und Dächern. Diese mutieren während der Fahrt, insbesondere bei Brems- und Ausweichmanövern, zu gefährlichen Geschossen, die nicht nur meterweit fliegen, sondern sogar Windschutzscheiben durchschlagen und im Extremfall sogar Todesfälle verursachen können.
Fahrer sind zur Abfahrtskontrolle verpflichtet!
§ 23 Abs. 1 StVO verpflichtet die Fahrer dazu, vor Fahrtantritt zu kontrollieren, ob sich ihr Fahrzeug in einem vorschriftsgemäßen Zustand befindet und weder die Ladung noch die Besetzung des Fahrzeugs die Verkehrssicherheit beeinträchtigen dürfen.
Konkret bedeutet dies, dass Dächer und Planen derart von Schnee und Eis geräumt sein müssen, dass die Betriebssicherheit gewährleistet ist und keine Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer von ihnen ausgehen.
Es drohen empfindliche Konsequenzen!
Wenn Teile der Dachladung sich lösen und herabfallen, wird dies als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einer Regelgeldbuße von 80 Euro und einem Punkt belegt. Sollte es gar zu Unfällen kommen, drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen – im Extremfall z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung. Derjenige, der nach einem Vorfall nicht anhält, sondern einfach weiter fährt, riskiert zudem ein Verfahren wegen Unfallflucht.
Oft fehlen Räummöglichkeiten!
Der Umstand, dass häufig keine ausreichenden Hilfsmittel zur Kontrolle und Räumung der Dachkonstruktionen vorhanden sind, soll nicht verschwiegen werden. Schließlich sind spezielle Gerüste, nur vereinzelt auf Autohöfen, bei großen Speditionen und vereinzelt auch bei Verladern oder an Abladestellen vorhanden. Angesichts der Vielzahl von LKWs, ist dies allerdings lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein.
Technische Hilfsmittel, wie z.B. Schlauchsysteme, die die Plane anheben und dadurch zu einem Herabrutschen der Dachlast führen, sind zwar am Markt erhältlich, jedoch längst nicht bei allen LKW verbaut. An der Pflicht zur Abfahrtskontrolle sowie daran, dass Fahrzeugdächer und Planen vor Fahrtantritt von Schnee und Schnee und Eis zu befreien ist, ändert dies jedoch nichts.
Kanzlei Voigt Praxistipp:
LKW Fahrer sollten – soweit möglich – öffentliche Räumstationen nutzen, um ihr Fahrzeug vor der Abfahrt von Schnee und Eis zu befreien – im Zweifelsfall (bei Planenaufbauten) mit Besen oder Latten. Wer eine Leiter benutzt sollte darauf achten, dass sie gegen Wegrutschen und Umkippen ausreichend gesichert ist. Ideal wäre natürlich die Unterstützung und Absicherung durch einen Kollegen oder eine andere Person. Zudem sollte die Leiter einem sicheren Winkel (ca. 65-76 Grad) angelehnt sein.
Eine von der BG-Verkehr veröffentlichte Liste mit öffentlich zugänglichen Räumstationen findet sich hier.
Wer hinter einem LKW fährt, sollte unbedingt einen ausreichenden Abstand einhalten. Zusätzlich kann der LKW-Fahrer per Lichthupe auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden (vgl. § 16 Abs. 1 Ziff. 2 StVO).
Bildnachweis: Kreispolizeibehörde Olpe

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