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Urlaubsgrüße von der Bußgeldstelle

Verkehrsvorschriften in beliebten und vertrauten Urlaubsländern sind gelegentlich komplex oder schlichtweg überraschend - oder hätten Sie gewusst, dass Sie bei einem spanischen Mietwagen gleich zwei Warndreiecke mitführen müssen? Oder in Frankreich in den Kreisverkehr einfahrende Fahrzeuge Vorrang vor den bereits im Kreisverkehr befindlichen haben?
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05.08.2019
ca. 3 Minuten
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Ein Verkehrsverstoß ist schnell begangen. Wer sich mit den jeweiligen Verkehrsvorschriften des Urlaubslandes nicht ausreichend vertraut gemacht hat, dem droht bei der Heimkehr möglicherweise eine böse Überraschung: Post von der ausländischen Bußgeldbehörde. Doch müssen ausländische Bußgelder oder Strafen bezahlt werden?

Müssen ausländische Bußgelder bezahlt werden?

So manches beliebte Urlaubsziel hat für deutsche Autofahrer ungewohnte Verkehrsvorschriften. Verstöße dagegen werden teils mit erheblichen Bußgeldern geahndet. Wer nicht vor Ort angehalten und zur Zahlung aufgefordert wird, kann aufgrund der Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (Verkehrsdaten-Richtlinie) unter Umständen als Halter ermittelt und angeschrieben werden. Doch muss das Bußgeld auch bezahlt werden?

Wer vom Bundesamt für Justiz (BfJ) angeschrieben wird, sollte auf jeden Fall reagieren. Denn das Bundesamt wird auf Antrag der ausländischen Behörde bei Bußgeldern ab 70 Euro (inklusive Verfahrensgebühren!) als Vollstreckungsbehörde tätig. Allerdings ist Voraussetzung für die Vollstreckung in Deutschland, dass sich das Verfahren auch gegen den Richtigen richtet. In einigen EU-Ländern richten sich die Bußgelder grundsätzlich gegen den Halter. In Deutschland gilt die sogenannte Halterhaftung jedoch im ruhenden Verkehr – also bei Parkverstößen. Andere Verkehrsverstöße (wie beispielsweise Geschwindigkeitsverstöße) sind dagegen gegen den Fahrer zu richten. Kann also nachgewiesen werden, dass Sie den Verstoß nicht begangen haben, sollte zeitnah reagiert werden. Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt hilft Ihnen bei den richtigen Schritten.

Warum schreibt die ausländische Bußgeldstelle?

Im Rahmen der Vollstreckung durch das Bundesamt für Justiz gilt nach geltendem Recht, dass das vollstreckte Geld in Deutschland bleibt. Die ausländische Bußgeldstelle sieht davon keinen Cent (was umgekehrt auch für im EU-Ausland vollstreckte Bußgelder deutscher Behörden gilt). Daher versuchen einige Behörden die Gelder unmittelbar selbst einzutreiben. Zwar wirken sich zügige Zahlungen unter Umständen positiv auf die Bußgeldhöhe aus (z.B. 50 Prozent Erlass des Bußgeldes in Spanien bei Zahlung binnen 20 Tagen), allerdings können die Behörden nicht unmittelbar vollstrecken. Dazu müssen sie sich des Bundesamts bedienen. Dies kann wiederum zu weiteren Verfahrensgebühren führen. Auch hier lohnt sich in der Regel eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt.

Was ist mit Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro kann in einigen Fällen ignoriert werden, aber nicht in jedem Fall! Für die Vollstreckung ausländischer Bußgelder und Geldstrafen ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig. Allerdings auch nur für diese.
Vorsicht ist besonders bei offenen Mautzahlungen und unbezahlten Parkknöllchen geboten. Vielerorts werden diese vor allem von privaten Betriebsgesellschaften angefordert. Dann handelt es sich nicht um öffentliche Bußgelder, sondern private Forderungen. Für diese Forderungen ist das Bundesamt nicht zuständig. Doch auch hier lohnt sich eine Überprüfung. Denn die Inkassogebühren fallen bei Zahlungsverzug an. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, hängen vom Einzelfall ab. Fragen Sie am besten einen Rechtsanwalt.

Praxistipp

Wer Post von einer ausländischen Bußgeldstelle, einem Inkassobüro oder dem Bundesamt für Justiz erhalten hat, sollte sich davon nicht sofort einschüchtern lassen. In vielen Fällen lohn es sich fachkundigen Rat einzuholen. So können Sie sich unnötigen Stress, Ungewissheit und wahrscheinlich eine Menge Geld sparen.

Im Zweifel gilt auch hier: Voigt regelt!

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Bildnachweis: Eveline de Bruin /Pixabay

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