Vorsicht vor vorschnellen Corona-Einigungen
Jeden Tag ergeben sich aktuell Neuigkeiten im Bezug auf das Thema Betriebsschließungsversicherung. Während einige Versicherer in einzelnen unserer Mandate aktuell anfangen, Ermittlungen zur Schadenshöhe aufzunehmen und den generellen Versicherungsschutz anzuerkennen, gehen leider andere, insbesondere von den großen Versicherern, dazu über, die Versicherungsnehmer nach der Variante Friss oder stirb
unter Druck zu setzen. Es wurden in den letzten Tagen vermehrt Schreiben an die Versicherungsnehmer gesandt, in denen dargelegt wurde, aus welchen vielfältigen Gründen heraus kein Versicherungsschutz bestehe, man aber aufgrund der sozialen Verantwortung ein Kulanzangebot unterbreite.
Mit der Annahme dieses Angebots erklärt sich der Versicherungsnehmer dann für jetzt und alle Zeit
aus diesem Schaden heraus für abgefunden und kann keine weiteren Ansprüche geltend machen. Bevor ein solches Angebot angenommen wird, sollte man zwingend die Ansprüche auch durch einen Anwalt prüfen lassen, bevor man sich vorschnell abfinden lässt.
Neben diesen Ansprüchen mehren sich auch die Stimmen in der Literatur, die den von uns von Anfang an aufgezeigten Weg der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem IfSG ebenfalls sehen.
Desweiteren sollte man zwingend in den Fällen, in denen aufgrund der Formulierung der Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz durch die Betriebsschließung besteht, auch Ansprüche gegen den Versicherungsmakler/-Vermittler prüfen lassen. Bei den eklatanten Unterschieden in den Versicherungsbedingungen, die den Unterschied zwischen Versicherungsschutz und ggf. Insolvenz ausmachen können, liegt auch die Vermutung einer Falschberatung durch den Vermittler/Makler nicht völlig fern und sollte durch einen Anwalt überprüft werden.
Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite!