Warnung vor angeblichen Anwaltsschreiben zur DS-GVO!
Aktuell machen (wieder) E-Mails die Runde, deren Absender behauptet ein Anwalt zu sein, der aufgrund von „Informationspflichtsverletzungen nach Art. 13 EU-DSGVO“ beauftragt worden ist.
Die Vollmacht und weitere Dokumente sollen sich angeblich in einer beigefügten Zip-Datei befinden.
Diese Datei sollte keinesfalls geöffnet werden!
Es ist davon auszugehen, dass sich dort lediglich Schadsoftware befindet.
Wer nicht bereits aufgrund des Fehlens jeglicher Pflichtangaben (Impressum, etc.) misstrauisch geworden ist, sollte dies spätestens beim Blick auf die – in der Regel kryptische oder nicht zum behaupteten Absender passende – E-Mail Adresse des vorgeblichen Absenders werden.
Der Screenshot eines entsprechenden Schreibens ist zu Illustrationszwecken angefügt.