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Was ist beim Transport von Fahrrädern und E-Bikes zu beachten?

Wer sein Elektrofahrrad lieb gewonnen hat, möchte es auch im Urlaub und auf Ausflügen nicht missen.
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06.07.2018
ca. 4 Minuten
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E-Bikes erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, ermöglichen sie doch anspruchsvolle Anstiege ohne größte Anstrengung zu meistern und längere Strecken zurückzulegen. Und wo früher Stadt-, Rennräder oder Mountainbikes werden auf Reisen mitgenommen wurden, sind heute auch E-Bikes gern gesehene Begleiter. Allerdings stellen E-Bikes andere Anforderungen an den Transport als “normale” Drahtesel.

Warum E-Bikes anders zu behandeln sind

Während ein Stadtfahrrad mit Alurahmen durchschnittlich 16 Kilogramm auf die Waage bringt und bei Mountainbikes sowie Rennrädern die Gewichtseinsparung angestrebt wird, sieht es bei E-Bikes anders aus. Je nach Motor und Akku weisen die meisten Modelle um die 25 Kilogramm auf, Pedelecs sogar um die 30 Kilogramm. Das schränkt die Transportmöglichkeiten von E-Bikes entsprechend ein.

Sicherer Transport im Innenraum?

Während bei einem Mountainbike oder Rennrad mit wenigen Handgriffen Laufrad und Sattel abmontiert sind und es dann in den meisten Fahrzeugen im Koffer- bzw. Innenraum Platz findet, gestaltet sich das bei vielen E-Bikes und Pedelecs etwas komplexer. Nicht vergessen werden darf dabei, dass alle Teile sicher fixiert werden müssen, damit sie im Falle einer Vollbremsung nicht zu gefährlichen Geschossen werden.

Was ist mit Dachträgern?

Eine weitere beliebte Möglichkeit des Fahrradtransports bietet ein Dachträger. Allerdings gibt es eine Bandbreite an Modellen, die nicht für alle Fahrradarten gleichermaßen geeignet sind. Einige Hersteller weisen auch darauf hin, dass bereits normale Fahrräder bei einer Vollbremsung mit voller Last heruntergeschleudert werden können. Dies ist jedoch mit der Vorschrift zur Ladungssicherung (§ 22 Straßenverkehrsordnung) nicht vereinbar. Danach sind die Räder so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen (…) [oder] herabfallen.

Zudem beträgt die Dachlast der meisten Fahrzeugmodelle für einen Fahrradträger zwischen 50 bis 100 Kilogramm. Damit können in der Regel drei bis vier Fahrräder samt Dachträger problemlos transportiert werden. Allerdings sind E-Bikes und Pedelecs deutlich schwerer. Je nach Dachträgermodell kommen noch drei bis zehn Kilogramm Eigengewicht hinzu, so dass zwei E-Bikes bzw. Pedelecs die zulässige Dachlast mit Leichtigkeit überschreiten. Hinzu kommt, dass die Träger- und Haltekonstruktion für dieses Gewicht nicht ausgelegt ist, so dass sie die schweren Räder bereits bei Ausweichmanövern und stärkeren Bremsvorgängen oftmals nicht halten können.

Ein weiterer Punkt: Der Schwerpunkt des Fahrzeugs verändert sich. Damit wird das Fahrzeug anfälliger bei seitlichen Bewegungen und Seitenwinden. Im schlimmsten Fall kann es beim Beschleunigen und in scharfen Kurven sogar umkippen.

Sichere Heckklappen-Fahrradträger?

Ein Heckklappen-Fahrradträger wird – wie der Name schon verrät – auf der Heckklappe bzw. der Kofferraumklappe mittels Haken montiert. Daher ist die vom Hersteller angegebene Zuladung zu beachten. Oftmals scheiden Heckklappen-Fahrradträger daher für E-Bikes und Pedelecs aus. Denn: Wird die zulässige Zuladung  überschritten, können die Haken die Last nicht tragen und lösen sich mit der Zeit, so dass der Heckträger mitsamt den geladenen Rädern während der Fahrt abfallen kann. Die Folgen für den nachfolgenden Verkehr können verheerend sein.

Träger auf der Anhängerkupplung?

Eine weitere Alternative stellen Fahrradträger dar, die auf der Anhängerkupplung angebracht werden können. Diese Kupplungsträger sitzen stabil auf der Anhängerkupplung auf. Je nach Hersteller sind diese sogar für E-Bikes freigegeben und können auch gegebenenfalls für Pedelecs verwendet werden. Allerdings ist auch hier das Gesamtgewicht zu beachten. Die Anhängerkupplung weist je nach Fahrzeugtyp eine unterschiedliche Stützlast aus – in der Regel zwischen 50 und 100 Kilogramm. Diese darf nicht überschritten werden, wobei zu dem Gewicht der Räder auch das Eigengewicht des Trägers hinzuzurechnen ist, dass sich bei Modellen für E-Bikes um 13 bis 18 Kilogramm bewegt.

Bußgeld und Punkte drohen

Die transportierten Räder gelten als Ladung. Sind die Räder jedoch nicht oder nicht ausreichend gesichert, droht ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro. Werden – beispielsweise durch herabfallende Luftpumpen oder Räder – andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt das Bußgeld auf 60 Euro und es kommt ein Punkt hinzu. Führt ein herabgefallenes Fahrrad sogar zum Unfall, drohen 75 Euro und ein Punkt.

Und der Versicherungsschutz?

Wird dabei das eigene Fahrzeug beschädigt, kann der Beladungsfehler als grob fahrlässig angesehen werden, so dass die Vollkaskoversicherung die Regulierung verweigern kann. Die Haftpflichtversicherung dagegen reguliert den Schaden der anderen Verkehrsteilnehmer.

Praxistipp

Wer sein Rad mit in den Urlaub nehmen möchte, muss einiges beachten. Allem voran muss das Rad sicher verstaut sein – ob im Kofferraum, auf dem Dach oder mittels Heck- oder Kupplungsträger hinter dem Fahrzeug. Es darf beim Ausweichen und Bremsen nicht verrutschen.

Je nach gewähltem Trägermodell achten Sie bitte auf die zulässigen Gewichte. Die Dachlast können Sie der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeuges entnehmen. Die zulässige Zuladung des Heckträgers sollte vom Hersteller angegeben werden. Die maximale zulässige Stützlast entnehmen Sie der Zulassungsbescheinigung Teil I in Feld 13. Sollten Sie ein E-Bike transportieren wollen, achten Sie für einen sichereren Transport darauf, dass der Fahrradträger auch ausdrücklich für E-Bikes freigegeben sind. Nur so können Sie einen sicheren Transport sicherstellen.

Zu guter Letzt: Entfernen Sie auch vor der Fahrt sämtliche losen Teile wie Fahrradkörbe, Luftpumpen und Fahrradcomputer. Diese können sich bereits bei leichten Straßenunebenheiten während der Fahrt lösen und nachfolgende Fahrzeuge – vor allem bei höheren Geschwindigkeiten – erheblich beschädigen.

Das Team der Kanzlei Voigt wünscht Ihnen eine angenehme Reise! Sollte es wider Erwarten dennoch zu Problemen kommen, so gilt auch hier: Voigt regelt!

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