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Was nach einem Verkehrsunfall zu beachten ist

Kurz nicht aufgepasst und schon hat es gekracht. So ärgerlich sie auch sind, kleinere und größere Verkehrsunfälle gehören zum Alltag. Doch welches Verhalten nach einem Verkehrsunfall ist das richtige? Genügt es nach einem kleineren Zusammenstoß die Kontaktdaten auszutauschen? Oder ist doch mehr als das zu beachten?
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15.03.2021
ca. 2 Minuten
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Kurz nicht aufgepasst und schon hat es gekracht. So ärgerlich sie auch sind, kleinere und größere Verkehrsunfälle gehören zum Alltag. Doch welches Verhalten nach einem Verkehrsunfall ist das richtige? Genügt es nach einem kleineren Zusammenstoß die Kontaktdaten auszutauschen? Oder ist doch mehr als das zu beachten?
Unfallstelle sichern – aber richtig
Den meisten ist noch vertraut, dass nach einem Unfall das Warndreieck aufgestellt und wo nötig erste Hilfe geleistet werden soll. Doch wie war das noch einmal genau mit dem Warndreieck? 10 Meter? Oder doch 200? Das hängt ganz davon ab wo sich der Unfall ereignet hat. Bei höheren Geschwindigkeiten wie auf der Autobahn sollte der nachfolgende Verkehr möglichst frühzeitig gewarnt werden. Da dürfen es durchaus auch 150 – 400 Meter sein. Kracht es jedoch in der Innenstadt, bringt ein Warndreieck in 200 Metern Entfernung recht wenig, zumal sicherlich die eine oder andere Kreuzung oder Einmündung auf dem Weg liegen dürfte. Hier erscheint es sinnvoller das Warndreieck in einer „angemessenen“ Entfernung aufzustellen. In der Regel genügen hier 50 Meter.
Beweise sichern
Vor allem bei kleineren Blechschäden wird der Unfallbereich schnell geräumt. Sinnvoll ist es jedoch vorher ein paar Fotos zu machen – sowohl von den beiden Unfallfahrzeugen in der Endstellung als auch von den Schäden im Detail. Auch kann es für die spätere Haftungsklärung hilfreich sein mögliche Verkehrsschilder, Bremsspuren oder ähnliches zu fotografieren. Hier ist die Devise tatsächlich lieber zu viel als zu wenig. Auch die Kontaktdaten wie Name, Anschrift und Telefonnummer möglicher Zeugen können sich im Nachhinein als nützlich erweisen.
Spätestens bei größeren Unfällen und vor allem bei Verletzten sollte die Polizei hinzugezogen werden. Diese nimmt die Daten der Beteiligten auf und fertigt gegebenenfalls eine grobe oder – sofern erforderlich – detaillierte Unfallskizze, nimmt Lichtbilder mit Maßstab auf und nimmt Zeugendaten auf.
Daten für die Unfallregulierung
Für zahlreiche Geschädigte scheint es wichtig den Namen und die Kontaktdaten des Fahrers zu notieren. Für die Unfallregulierung über den Versicherer des anderen Fahrzeugs ist eine Information jedoch viel wichtiger – dabei wird sie häufig vergessen, wenn die Polizei nicht eingeschaltet wurde: Das Kennzeichen! Damit lässt sich der Versicherer ermitteln und die Schadensregulierung in die Wege leiten. Fehlt die Angabe des Kennzeichens, verzögert sich die Regulierung, weil zunächst der Fahrer oder Halter angeschrieben werden müssen, um die Versicherungsdaten zu erhalten.
Kanzlei Voigt Praxistipp
Wer bei einem Verkehrsunfall geschädigt wurde, möchte seinen Schaden schnellstmöglich reguliert wissen. Dabei hilft zum einen eine gute Beweissicherung, um die Haftungslage möglichst genau zu klären. Zum anderen hilft ein erfahrener Rechtsbeistand, um eine möglichst umfassende Regulierung des Schadens sicherzustellen. Die erfahrenen Rechtsanwälte der ETL Kanzlei Voigt helfen Ihnen gerne dabei die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen.

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