Neues Jahr, neues Glück?
Es überrascht kaum, dass sich mit dem Jahresbeginn morgen einiges ändert. So gibt es auch im Straßenverkehr einige Neuerungen, die manches einfacher und anderes wiederum komplizierter gestalten.
Rettungsgasse
Im Feiertags-, Feierabend- und Ferienverkehr nur zu vertraut: Das Stauende erscheint am Horizont. Und mit ihm die Frage Wie war das nochmal mit der Rettungsgasse? Muss ich nach links oder rechts ausweichen?
Hing es bislang davon ab, wie viel Fahrspuren die Autobahn hat und in welcher sich das Fahrzeug gerade befindet, wird es ab morgen einfacher: Line Fahrspur nach links, alle anderen nach rechts ausweichen.
Tempo 30
War die Einrichtung von Tempo 30 Zonen bisher an hohe bürokratische Hürden geknüpft, dürfte es ab morgen zu einem rapiden Wachstum der 30er-Zonen kommen. Ab morgen soll es für Städte und Gemeinden einfacher werden auch an Hauptstraßen Tempo 30 auszuweisen, wenn diese an Kindergärten, Schulen und Altenheimen liegen – zum Schutz der Verkehrsteilnehmer, die durch keine Knautschzone geschützt sind.
Radwegnutzung
Ein neues Schild schmückt demnächst die Landschaft: E-Bikes erlaubt
. Ähnlich dem bisherigen Mofa frei
können Radwege – wo dies entsprechend gekennzeichnet ist – auch von E-Bikes genutzt werden. Diese erreichen eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h und umfassen beispielsweise elektrische Mofas oder Scooter. Nicht umfasst sind dagegen Elektrofahrräder – auch S-Pedelecs genannt -, die auf bis zu 45 km/h kommen. diese gehören weiterhin auf die Straße und nicht auf den Radweg.
Fahranfänger mit Begleitung
Jeder fängt ganz kein an: Gemeint sind radelnde Kinder. Diese dürfen weiterhin den Fußweg nutzen. Die Änderung betrifft die Eltern. Anders als bislang sind sie nicht mehr auf Radwege und Straßen verbannt, sondern dürfen die Fahranfänger auf dem Fußweg begleiten. Daher ist auch für Autofahrer weiterhin besondere Vorsicht beim Abbiegen und Kreuzen von Fußwegen geboten.