Welche Bußgelder drohen bei Verkehrsverstößen mit E-Scootern?
Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) gehören an manchen Orten inzwischen zum normalen Straßenbild dazu. Allerdings mehren sich auch die Meldungen über Unfälle und Beschwerden über Verstöße.
Dass diese nicht zwingend als Kavaliersdelikt zu betrachten sind, verdeutlichen die Geldbußen, die von 10,00 – 180,00 Euro reichen und mit einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden können.
Das Spektrum der Bußgeldtatbestände umfasst Verstöße gegen
– die Anforderung an das Inbetriebsetzen – § 2 eKFV,
– allgemeine Verhaltensregeln – § 11 eKFV
– Vorschriften zur Personenbeförderung und Anhängerbetrieb – § 8 eKFV,
– das Fahren auf (un)zulässigen Verkehrsflächen – § 10 eKFV,
– die Vorschriften zur Versicherungsplakette – § 29a FZV.
Tatbestand |
FaP |
Pkt. |
Euro |
Anforderung an das Inbetriebsetzen – § 2 eKFV |
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Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, das nicht mit einer Fahrzeug Identifizierungsnummer/einem vorschriftsmäßigen Fabrikschild gekennzeichnet war. |
0 |
10,00 |
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Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, das nicht mit einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer/einem vorschriftsmäßigen Fabrikschild gekennzeichnet war, bzw. ließen sie zu. |
0 |
10,00 |
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– Inbetriebnahme mit mangelhafter Bremseinrichtung |
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Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl die Verzögerungseinrichtung nicht den Vorschriften entsprach. |
0 |
25,00 |
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Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die Verzögerungseinrichtung nicht den Vorschriften entsprach, bzw. ließen sie zu. |
0 |
25,00 |
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– Inbetriebnahme ohne gültige Versicherungsplakette |
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Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. |
0 |
40,00 |
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Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs ohne gültige Versicherungsplakette auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. |
0 |
40,00 |
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– Inbetriebnahme mit mangelhafter Beleuchtungseinrichtung |
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Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen |
0 |
20,00 |
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Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen, bzw. ließen sie zu. |
0 |
20,00 |
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– Inbetriebnahme mit mangelhafter Schalleinrichtung |
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Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl die Schalleinrichtung nicht den Vorschriften entsprach. |
0 |
15,00 |
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Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl die Schalleinrichtung nicht den Vorschriften entsprach, bzw. ließen sie zu. |
0 |
15,00 |
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– Inbetriebnahme unter Verstoß gegen sonstige Sicherheitsanforderungen |
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Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb, obwohl das Fahrzeug nicht den sonstigen Sicherheitsanforderungen entsprach. |
0 |
25,00 |
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Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr an, obwohl das Fahrzeug nicht den sonstigen Sicherheitsanforderungen entsprach. |
0 |
25,00 |
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– Verweigerung der Aushändigung von Bestätigungen und Bescheinigungen |
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Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Datenbestätigung bzw. Bescheinigung über die Einzelbetriebserlaubnis nicht oder nicht rechtzeitig aus. |
0 |
10,00 |
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– Inbetriebnahme von Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis |
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Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug ohne die dafür erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. |
0 |
70,00 |
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Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs ohne die dafür erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. |
0 |
70,00 |
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Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. |
0 |
30,00 |
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Sie ordneten die Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeugs auf einer öffentlichen Straße an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. |
0 |
30,00 |
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Allgemeine Verhaltensregeln – § 11 eKFV |
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Sie hängten sich mit dem Elektrokleinstfahrzeug an ein fahrendes Fahrzeug an. |
0 |
10,00 |
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Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug freihändig. |
0 |
10,00 |
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Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander. |
0 |
15,00 |
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Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander und behinderten dadurch Andere. |
0 |
20,00 |
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Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander und gefährdeten dadurch Andere. |
0 |
25,00 |
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Sie fuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander. Es kam zum Unfall. |
0 |
30,00 |
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– Fehlverhalten beim Abbiegen |
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Sie führten das ohne Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattete Elektrokleinstfahrzeug, ohne die Richtungsänderung durch Handzeichen anzuzeigen. |
0 |
10,00 |
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Sie führten das ohne Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattete Elektrokleinstfahrzeug, ohne die Richtungsänderung durch Handzeichen anzuzeigen, und gefährdeten dadurch Andere. |
0 |
20,00 |
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Sie führten das ohne Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattete Elektrokleinstfahrzeug, ohne die Richtungsänderung durch Handzeichen anzuzeigen. Es kam zum Unfall. |
0 |
25,00 |
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– Fahren auf Radwegen |
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Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Radverkehrsfläche und behinderten einen schnelleren Radfahrer, indem Sie diesem das Überholen nicht ermöglichten. |
0 |
20,00 |
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Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Radverkehrsfläche und gefährdeten einen schnelleren Radfahrer, indem Sie diesem das Überholen nicht ermöglichten. |
0 |
25,00 |
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Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Radverkehrsfläche und ermöglichten einem schnelleren Radfahrer nicht das Überholen. Es kam zum Unfall. |
0 |
30,00 |
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– Fahren auf Geh- und Radwegen |
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Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240) und behinderten einen Fußgänger. |
0 |
15,00 |
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Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240) und gefährdeten einen Fußgänger. |
0 |
20,00 |
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Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Es kam zum Unfall. |
0 |
25,00 |
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Personenbeförderung und Anhängerbetrieb – § 8 eKFV |
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Sie beförderten mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Person |
0 |
10,00 |
|
Sie führten an dem Elektrokleinstfahrzeug einen Anhänger mit. |
0 |
10,00 |
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Zulässige Verkehrsflächen – § 10 eKFV |
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– innerhalb geschlossener Ortschaften |
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Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche |
0 |
15,00 |
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Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche und behinderten dadurch Andere. |
0 |
20,00 |
|
Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche und gefährdeten dadurch Andere. |
0 |
25,00 |
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Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche. Es kam zum Unfall. |
0 |
30,00 |
|
– außerhalb geschlossener Ortschaften |
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Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche. |
0 |
15,00 |
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Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche und behinderten dadurch Andere. |
0 |
20,00 |
|
Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche und gefährdeten dadurch Andere. |
0 |
25,00 |
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Sie befuhren mit dem Elektrokleinstfahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften eine nicht zulässige Verkehrsfläche . Es kam zum Unfall. |
0 |
30,00 |
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Versicherungsplakette – § 29a FZV |
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Sie bewahrten die Bescheinigung über die Versicherungsplakette nicht auf oder händigten diese auf Verlangen der zuständigen Person nicht aus. |
0 |
10,00 |
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Sie nahmen das Elektrokleinstfahrzeug in Betrieb, dessen Versicherungsplakette nicht den Vorschriften entsprach. |
0 |
10,00 |
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Verstöße mit Punkten im Fahreignungsregister |
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Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. |
A |
1 |
60,00 |
Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten dadurch Andere. |
A |
1 |
100,00 |
Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. |
A |
1 |
120,00 |
Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. |
A |
1 |
100,00 |
Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten dadurch Andere. |
A |
1 |
160,00 |
Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. |
A |
1 |
180,00 |
Sie missachteten als Radfahrer/Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs das Dauerlichtzeichen „rote gekreuzte Schrägbalken“. |
A |
1 |
60,00 |
Stand: 26.06.2019 |