Zweiter Kölner Raser-Fall: BGH hebt Bewährungsausspruch auf
Die Revision der Staatsanwaltschaft Köln war erfolgreich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über den zweiten Kölner Raser-Fall entschieden und hob die Entscheidung des Kölner Landgerichts (LG) teilweise auf. Nun soll das Landgericht erneut darüber beschließen, ob die Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden.
Zum Hintergrund
Die beiden jungen Männer - damals 21 und 22 Jahre alt - haben sich im April 2015 ein illegales Rennen geliefert. Als einer der beiden aufgrund stark überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, stieß er mit einer 19-jährigen Radfahrerin zusammen, die später ihren schweren Verletzungen erlag.
Das Landgericht hatte die beiden Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen ist die Staatsanwaltschaft zum BGH in Revision gegangen.