Qualifizierter Rotlichtverstoß
Man unterscheidet den einfachen vom qualifizierten Rotlichtverstoß durch die Länge der bereits eingetretenen Rotphase. Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel überfahren wird, nachdem sie bereits mindestens eine Sekunde oder länger auf „Rot“ gestanden hat. Das Überfahren der Haltelinie alleine reicht jedoch nicht, um den Vorwurf zu tragen. Zusätzlich muss der Fahrer auch in den Kreuzungsbereich eingefahren sein. Dies sowie an welcher Ampelanlage der Verstoß begangen wurde und wie der Bereich gestaltet ist, muss den Urteilsgründen zu entnehmen sein.
Wenn die Feststellung der Rotlichtzeit auf einer (möglicherweise fehlerhaften) Schätzung beruht, sind die Angaben durch weitere Umstände zu erhärten. (OLG Düsseldorf. v. 13.07.2020, Az. IV RBs 46/20).
Weiterführendes Video
Ausführliche Angaben zu den Mindestanforderungen für Urteile nach Rotlichtverstößen sind hier zu finden.
Neben einer höheren Geldbuße droht bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß insbesondere ein Fahrverbot.
Weiterführender Link
(Letzte Aktualisierung: 26.11.2020)
Unsere Standorte finden Sie hier.