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Demontagekosten

Informationen
31.08.2022

Beauftragt ein Unfallgeschädigter einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Fahrzeugs, sind die damit verbundenen Kosten zu erstatten (siehe: Sachverständigenkosten). Der Ersatzanspruch umfasst dabei nicht nur die Kosten der Erstellung des Gutachtens an sich, sondern auch diejenigen, die  durch eine – vom Sachverständigen im Rahmen der Begutachtung in Auftrag gegebene –  Teildemontage verursacht worden sind (AG Tettnang, Urt. v. 12.10.2021, Az. 12708/21). Entscheidend sind dabei nicht die objektiv erforderlichen Kosten der Teildemontage, sondern die Maßstäbe der subjektiven Schadensbetrachtung.

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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