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Lackierrad

Informationen
31.08.2022

Bei der Reparatur von Unfallfahrzeugen ist die Lackierung reparierter Teile normal. Normal ist auch, dass die Temperaturen in der Lackierkabine während des Trocknungsprozesses die Grenze von 40 Grad Celsius überschreiten. Temperaturen von bis zu 60 Grad Celsius sind keine Seltenheit.

Um Schäden zu vermeiden, halten etliche Betriebe Radsätze bereit, die sie – für die Zeit des Aufenthalts in der Lackierkabine – auf den Kundenfahrzeugen montieren. Versicherer streichen oder lassen die Kosten für den Einsatz von Lackierrädern immer wieder aus den Rechnungen streichen. Das Standardargument lautet dann immer wieder „Lackierräder sind nicht erforderlich“. Etliche Fahrzeug- und quasi alle Reifenhersteller schreiben die Montage von Lackierrädern indes sogar vor, um die Entstehung irreparabler Schäden zu vermeiden.

Das OLG Naumburg (Urt. v. 07.11.2019, Az. 3 U 7/18) sowie der BGH (Urt. v. 26.04.2022, Az. VI ZR 147/21) haben die Kosten für die Verwendung von Lackierrädern zu den erstattungspflichtigen Positionen gezählt.

Siehe auch: Technische IFL-Mitteilung Nr. 01/2021 

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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