Standgeld / Standkosten
Das Standgeld zählt zu den erstattungsfähigen Position bei einem Unfallschaden. Wie der BGH in einem Urteil vom 05.02.2013 (Az. VI ZR 363/11) zutreffend festgestellt hat, kann „ein nicht mehr fahrbereites Kraftfahrzeug mit zerstörten Scheiben nicht irgendwo auf der Straße abgestellt werden …, sondern (muss) untergestellt werden. Das sichere Unterstellen in einer Kfz-Werkstatt ist eine nahe liegende und angemessene
Maßnahme. Die dafür anfallenden Kosten sind erstattungsfähig.“
(Letzte Aktualisierung: 15.03.2022)