Unkostenpauschale
Dem Geschädigten steht grundsätzlich Ersatz der im Zusammenhang mit den unverschuldeten Verkehrsunfall entstandenen Aufwendungen (Telefon-, Fahrt- und Parkkosten, Porto, etc) zu. In der Praxis hat sich die pauschale Geltendmachung dieser Ansprüche durchgesetzt. Die Kostenpauschale wird – je nach Region – mit 25 bis 30 Euro erstattet.
(Letzte Aktualisierung: 05.12.2016)
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