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Atemtest

Informationen
31.08.2022

Der Atemtest dient der Ermittlung der der Alkoholkonzentration in der ausgeatmeten Luft (§ 24a StVG) Während die Blutentnahme gem. § 81a  StPO angeordnet werden kann, ist der Atemtest freiwillig und kann nicht erzwungen werden. Der Betroffene ist vor der Durchführung über die Freiwilligkeit zu belehren.

Die Verwertbarkeit der Messung ist umstritten, wenn der Betroffene nicht vorher ausdrücklich über deren Freiwilligkeit belehrt worden ist. Die Gerichte lösen das Problem in der Regel, indem sie eine schlüssige Belehrung oftmals bereits in der Frage Polizeibeamten sehen.

Fehlerquellen 

Typische Fehlerquellen sind die Hypoventilation (Luftanhalten vor der Atmung) sowie die Nichteinhaltung der erforderlichen Warte- oder Kontrollzeit vor der Durchführung des Atemtests. Letzteres führt insbesondere dann zu einer Verfälschung des Messergebnisses zum Nachteil des Betroffenen, wenn dieser z.B. kurz vor der Kontrolle ein alkoholhaltiges Mundspray verwendet oder eine alkoholhaltige Praline gegessen hat.

 

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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