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Betriebssichere Verladung

Informationen
31.08.2022

Eine betriebssichere Verladung ist gegeben, wenn die Ladung die Sicherheit des Fahrzeugbetriebs nicht beeinträchtigt.

 

Die Betriebssicherheit fehlt, z.B. wenn die Ladung während des Transports verrutschen und dies z.B. zu einer unzulässigen Überschreitung der Achslasten oder der Höhe führen kann.

 

Der Frachtführer, d.h. der LKW-Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Beförderungsmittel nach der Verladung während des Transports jeder Verkehrslage gewachsen ist, mit der auf der in Aussicht genommenen Reise zu rechnen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob er oder der Absender die Ware zu verladen hat,

 

Die betriebssichere Verladung ist nicht  nur in Hinblick auf das Straßenverkehrsrecht, sondern auch für die Haftung des Frachtführers von Bedeutung.

 

Beispiel:  Haftung des Frachtführers für die Beschädigung eines Baggers bei einer Brückendurchfahrt

 

Verladefehler des Absenders (§ 427 Abs. 1 Nr. 3 HGB) können hinter den Verstoß des Frachtführers gegen das Gebot betriebssicherer Verladung vollständig zurück treten (OLG Hamm, Urt. v. 27.06.2016, Az. I-18 U 110/14). Ein typisches Beispiel ist das Unterlassen einer Höhenkontrolle.

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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