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Wiederbeschaffungswert

Informationen
09.03.2023

Der Wiederbeschaffungswert ist derjenige Wert des Fahrzeugs eine Sekunde vor einem Unfall. Er soll den Betrag beschreiben, der notwendig ist, ein mit dem beschädigten Fahrzeug maximal vergleichbares Fahrzeug wiederzubeschaffen.

Im Reparaturfall kann der Geschädigte , wenn die Kosten der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs die Kosten für die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs erheblich übersteigen, nur Ersatz der für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs erforderlichen Kosten, also den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, verlangen (OLG Stuttgart , Urt. v. 19.1.2023, Az. 2 U 303/21 unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 06.03.2007, Az. VI ZR 120/06). Großkundenrabatte muss sich ein Geschädigter dem OLG Stuttgart zufolge nicht anrechnen lassen.

 

Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts nach einem Diebstahl

 

„Bei der Regulierung eines Kaskoschadens nach einem Fahrzeugdiebstahl geht es um die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeuges im Zeitpunkt des Diebstahls. Das Fahrzeug steht für eine Begutachtung nicht zur Verfügung. Für die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeuges spielen Vorschäden und die Art der Reparatur allein für die Bewertung des Fahrzeugs eine Rolle. Allerdings kann der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges auch bei zweifelhafter Art der Reparatur unter Ansatz von Abschlägen durch einen Sachverständigen geschätzt werden. Ein zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug eines bestimmten Typs mit einer bestimmten Laufleistung und einem bestimmten Alter hat einen Mindestwert, den ein Sachverständiger bestimmen kann, auch wenn das Fahrzeug Vorschäden hatte.“ (KG, Beschl. v. 21.04.2020, Az. 6 U 175/18)

 

Wiederbeschaffungswert bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung 

 

Bei Fahrzeugen mit einer sehr hohen Laufleistung und einem sehr hohen Alter ist von Bedeutung, welchen technischen Gesamtzustand das Fahrzeug aufweist. Optische Fehler und Lackschäden treten bei Fahrzeugen dieser Kategorie in den Hintergrund (AG Backnang, Urt. v. 20.01.2022, Az. 4 C 223/21). Der verbleibenden Gültigkeit der HU-Plakette kommt ebenfalls eine Bedeutung zu (AG Kiel, Urt. v. 22.12.2021, Az. 106 C 134/21).

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Ansprechpartner

Anne Bender

Rechtsanwältin
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