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Betriebsunterbrechungsversicherung

Informationen
31.08.2022

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist als Annex zur Sachversicherung konzipiert. Typische Ausprägungen dieses Versicherungstyps findet man beispielsweise in der Maschinenversicherung -wo die Versicherungsbedingungen häufig den Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (AMBUB 2011) entsprechen – oder in der Feuerversicherung – bei der sich die Bedingungen oft an den Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungsbedingungen (FBUB 2010) orientieren.

Wenn bspw. eine versicherte Maschine wegen eines Bedienungsfehlers beschädigt wird, zahlt die Maschinenversicherung den eigentlichen Sachschaden an der Maschine. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt dann für die Zeitraum, in dem die Maschine nichts herstellen kann, die die Kosten der Betriebsunterbrechung. Genau so verhält es sich bei der Feuerversicherung. Diese ersetze den eigentlichen Brandschaden. Wenn ein Firmengebäude abbrennt, können die Kosten der anschließende Betriebsunterbrechung auch entsprechend abgesichert werden. Es werden die durch den Versicherungsfall entstehenden Kosten für die Dauer der Betriebsunterbrechung, längsten für den Haftungszeitraum – das ist meist ein Jahr – erstattet. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung handelt es sich um eine Schadensversicherung. Ersetzt wird der Ertragsausfallschaden. Dieser setzt sich zusammen aus den fortlaufenden Fixkosten und dem entgangenen Gewinn. Seine Berechnung ist in der Praxis oft diffizil.

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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