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Haushaltsführungsschaden

Informationen
08.12.2022

Die Fähigkeit, den eigenen Haushalt zu führen ist eine wirtschaftlich relevante und rechtlich geschützte Rechtsposition. Eine unfallbedingte Einschränkung dieser Möglichkeit zieht daher eine Schadensersatzpflicht nach sich. Wenn jemand bei einem Verkehrsunfall so verletzt wird, dass er seinen Haushalt gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt führen kann, kann er für diese Verletzungsfolge einen eigenen Schadensersatz verlangen.

 

Das Besondere ist, der Schadensersatz steht dem Verletzten auch dann zu, wenn gar keine Haushaltshilfe eingestellt wird. Dann wird der Schaden „fiktiv“ berechnet, also wie viel eine Haushaltshilfe verdient hätte, wenn sie eingestellt worden wäre. Den Haushaltsführungsschaden gibt es als Unterhaltsschaden und im Rahmen der vermehrten Bedürfnisse.

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Ansprechpartner

Dr. Arnd Böhmer, LL.M.

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