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Notlagentarif

Informationen
31.08.2022

Hierbei handelt es sich um einen speziellen Tarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Um privat Krankenversicherte finanziell zu entlasten und etwaig vorhandene Schulden abzubauen, wurde der Tarif zum 01.08.2013 eingeführt. Grundlage ist das “Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung” (BGBl. I S. 2423).

BGH, Urt. v. 05.12.2018 – IV ZR 81/18, NJW 2019, 359:

„Im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung ist der Versicherer nicht gehindert, mit rückständigen Beiträgen gegen Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers aufzurechnen.“

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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