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Substantiierungspflicht

Informationen
22.12.2022

Die Substantiierungspflicht bezeichnet das Erfordernis, den geltend gemachten Anspruch schlüssig und erheblich zu begründen.

 

Zu diesem Zweck muss derjenige, der einen Anspruch geltend macht, Tatsachen vortragen, die geeignet und erforderlich sind, um den behaupteten Anspruch zu untermauern.

 

Was muss konkret vorgetragen werden?

 

Der Vortrag muss das Gericht in die Lage versetzen, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rechtsfolge, d.h. des geltend gemachten Anspruchs bestehen. Da die Anforderungen an die Substantiierungspflicht nicht überspannt werden dürfen, ist die Angabe näherer Einzelheiten nur erforderlich, soweit diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind.

 

Welche Aufgaben hat das Gericht?

 

Sind diese Anforderungen erfüllt, hat der Tatrichter in die Beweisaufnahme einzutreten.
Dabei hat er gegebenenfalls benannte Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen. Zudem kann er die beweiserheblichen Streitfragen einem Sachverständigen unterbreiten (vgl. BGH, Beschl. v. 28.05.2019, Az. VI ZR 328/18; v. 25.04.2019, Az. I ZR 170/18; v. 25.09.2018, Az. VI ZR 234/17).

 

Beispiel

 

Wenn eine Person bei einem Verkehrsunfall eine Verletzung seines Körpers oder seiner Gesundheit erleidet, verfügt sie in der Regel nicht über das nötige medizinische Fachwissen. Da sie nicht verpflichtet ist, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen, kann auch im Prozess keine genaue Kenntnis medizinischer Zusammenhänge erwartet und gefordert werden.

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Ansprechpartner

Claudia Duchale

Rechtsanwältin
erfurt@kanzlei-voigt.de
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