Tarifmerkmal
Was die Versicherung eine Fahrzeugs kostet, hängt nicht nur von den Fahrzeug selbst und dem Angebot der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.
Entscheidende Bedeutung haben insbesondere die Tarif- oder Tarifierungsmerkmale, die sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung verwendet werden und die dazu dienen, eine dem Risiko angemessene Prämie zu kalkulieren.
Es gibt „harte“ und „weiche“ Tarifmerkmale
Die „harten“ Tarifmerkmale werden überwiegend einheitlich gehandhabt. Harte Tarifmerkmale sind z.B. die Typ- sowie die Regionalklasse oder die jährliche Laufleistung. Während die Laufleistung individuell und fahrzeugbezogen ermittelt wird, werden die Regionalklassen jährlich neu ermittelt und gelten, abhängig vom Schadengeschehen, fahrzeugunabhängig für den jeweiligen Zulassungsbezirk. In der Haftpflichtversicherung existieren 12, für die Teilkaskoversicherung 16 und in der Vollkaskoversicherung 9 Klassen.
In der Haftpflichtversicherung sind insbesondere die Verkehrsunfälle als solche von entscheidender Bedeutung. In der Kaskoversicherung spielen Schäden durch z.B. Sturm- und Hagel, Wildunfälle oder Entwendung eine entscheidende Rolle.
Zuständig für die Ermittlung der Regionalklassen ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), der die Einstufung auf seiner Webseite veröffentlicht. Wer wissen will, welche Konditionen an seinem Wohnort gelten, erfährt dies online über die Regionalklassen-Abfrage.
Die „weichen“ Tarifmerkmale wurden 1995 relevant, als der Versicherungsmarkt dereguliert und die Kalkulation von Prämie und Risiko freigegeben wurden.
Gängige Merkmale
- Garagenfahrzeug
- Nutzung des Fahrzeugs durch eine oder mehrere Personen
- Familientarife
- Branchen und Berufstarife
sowie das Alter Versicherungsnehmers oder der berechtigten Nutzer des Fahrzeugs oder ob der Versicherungsnehmer Eigentümer einer Immobilie ist.
Das Alter des Kraftfahrzeugs spielt oftmals ebenfalls eine Rolle.
Die Angaben müssen wahrheitsgemäß sein!
Sollten die Angaben unzutreffend gemacht oder bei sich ändernden Umständen nicht berichtigt werden, drohen der Wegfall der gewährten Nachlässe sowie die Fälligkeit der vereinbarten Vertragsstrafe.
Ein Klassiker ist die Überschreitung der im jährlichen Laufleistung, die in der Regel bei einem Schadensfall ans Tageslicht kommt.
(Letzte Aktualisierung: 26.08.2021)
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