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Tarifmerkmal

Informationen
12.11.2022

Die Kosten der Versicherung eines Fahrzeugs hängen nicht nur von dem Fahrzeug selbst und dem Angebot der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Entscheidende Bedeutung haben insbesondere die Tarif- oder Tarifierungsmerkmale. Diese werden sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung verwendet und dienen zur Kalkulation einer dem Risiko angemessenen Prämie.

 

Es gibt „harte“ und „weiche“ Tarifmerkmale

 

Die „harten“ Tarifmerkmale werden überwiegend einheitlich gehandhabt. Harte Tarifmerkmale sind z.B. die Typ- sowie die Regionalklasse oder die jährliche Laufleistung. Während die Laufleistung individuell und fahrzeugbezogen ermittelt wird, werden die Regionalklassen jährlich neu ermittelt und gelten, abhängig vom Schadengeschehen, fahrzeugunabhängig für den jeweiligen Zulassungsbezirk. In der Haftpflichtversicherung existieren 12, für die Teilkaskoversicherung 16 und in der Vollkaskoversicherung 9 Klassen.

 

In der Haftpflichtversicherung sind insbesondere die Verkehrsunfälle als solche von entscheidender Bedeutung. In der Kaskoversicherung spielen Schäden durch z.B. Sturm- und Hagel, Wildunfälle oder Entwendung eine entscheidende Rolle.

 

Zuständig für die Ermittlung der Regionalklassen ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), der die Einstufung auf seiner Webseite veröffentlicht. Wer wissen will, welche Konditionen an seinem Wohnort gelten, erfährt dies online über die Regionalklassen-Abfrage.

 

Die „weichen“ Tarifmerkmale wurden 1995 relevant, als der Versicherungsmarkt dereguliert und die Kalkulation von Prämie und Risiko freigegeben wurden.

 

Gängige Merkmale

  • Garagenfahrzeug
  • Nutzung des Fahrzeugs durch eine oder mehrere Personen
  • Familientarife
  • Branchen und Berufstarife

 

sowie das Alter des Versicherungsnehmers, der berechtigten Nutzer des Fahrzeugs oder ob der Versicherungsnehmer Eigentümer einer Immobilie ist.
Das Alter des Kraftfahrzeugs kann ebenfalls von Bedeutung sein.

 

Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen!

 

Sollten die Angaben unzutreffend gemacht oder bei sich ändernden Umständen nicht berichtigt werden, drohen der Wegfall der gewährten Nachlässe sowie die Fälligkeit der vereinbarten Vertragsstrafe.

 

Ein Klassiker ist die Überschreitung der im Vertrag angegebenen jährlichen Laufleistung, die in der Regel bei einem Schadensfall ans Tageslicht kommt.

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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