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AVAS

Informationen
31.08.2022

Di Abkürzung AVAS steht für Acoustic Vehicle Alert System, das seit dem 01.07.2021 in allen neu zugelassenen elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit vier oder mehr Rädern verbaut sein muss. Es basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG und soll insbesondere dem  Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor leisen und daher schwer wahrnehmbaren Elektrofahrzeugen dienen. Die Art des Fahrzeugs, d.h. ob es  sich um einen PKW, LKW handelt, spielt dabei keine Rolle.

Wann ist das AVAS in Betrieb?

Das AVAS ist bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h sowie beim rückwärtsfahren in Betrieb.

Wie hört sich das AVAS an?

Der Sound des AVAS soll demjenigen eines Motorfahrzeugs entsprechen. Wie der  Sound eines Verbrennungsmotors, variiert das Geräusch abhängig von der Größe des Fahrzeugs, der gefahrenen Geschwindigkeit sowie der konkreten Betriebssituation (z.B. Anfahren, Bremsen)

 

Wie laut ist das AVAS ?

Da es sich bei dem AVAS genau genommen um einen Soundgenerator handelt, sind die technischen Werte natürlich von besonderem Interesse. So darf der Schalldruckpegel 56 dB nicht unter- und 75 dB nicht überschreiten.

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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