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Haftungsverzicht bei Gruppenausfahrten?

Bei einer Motorradausfahrt kam es zu einem Zusammenstoß im Pulk. Anschließend stritten sich die Beteiligten über den Schadensersatz. Der Artikel zeigt auf, warum der Anspruch auf Schadensersatz bei Ausfahrten in der Gruppe ausgeschlossen sein kann.
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06.05.2021
ca. 1 Minute
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Die Vorhersage für das bevorstehende Wochenende verspricht ideales Motorradwetter. Insbesondere bei Gruppenausfahrten kommt es aber immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen, bei denen verunfallte Biker keinen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Die Kollision im Pulk

Nach einem Verkehrsunfall im April 2011 verlangte der Kläger von der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Der Kläger befuhr gemeinsam mit dem Beklagten zu 1) und dem Zeugen mit Motorrädern im Pulk eine Landstraße. Der Zeuge verursachte in einer Kurve mit einem entgegenkommenden Fahrzeug einen Verkehrsunfall. Die Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeuges hat die Motorradfahrer dabei als eine geschlossene Gruppe wahrgenommen. Der Kläger fuhr direkt hinter dem Unfallverursacher und stürzte. Der Beklagte fuhr hinter dem Kläger und stürzte ebenfalls. Der Kläger nahm nunmehr den Unfallverursacher und dessen Versicherer wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes in Anspruch.

Das Urteil des Gerichts

Das Oberlandesgericht Frankfurt ist in seinem Urteil vom 18.08.2015, Az. 22 U 39/14 von einem stillschweigend vereinbarten Haftungsverzicht innerhalb der Gruppe ausgegangen, weshalb der Kläger letztlich keinen Schadensersatz erhalten hat. Wörtlich heißt es in dem Urteil: Für den Senat stellt sich damit das durchaus im Straßenverkehr vertraute Bild dar, dass Motorradfahrer in einer Gruppe fahren, bei der alle den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten und die Reihenfolge je nach Verkehrssituation und anderen Umständen wechseln kann.

Weiterführendes Video


Praxistipp

Bei der Fahrweise im Pulk erhöht sich aufgrund des geringen Sicherheitsabstandes und der meist hohen Geschwindigkeit zwangsläufig das Unfall- und Sturzrisiko. Ein gemeinsamer Verzicht auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes kann zum völligen Ausschluss bestehender Schadensersatzansprüche führen.
Bildnachweis: Pixabay/jotoya 
 

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