Vermehrte Bedürfnisse
Unter dem Begriff „vermehrte Bedürfnisse“ versteht man eine Vielzahl von Schadensersatzansprüchen, die aufgrund eine (unfallbedingten) Gesundheitsschädigung dem Verletzen zustehen. Das können sehr unterschiedliche Positionen sein: Der Haushaltsführungsschaden des Singles, Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel die nicht von einem Sozialversicherungsträger übernommen werden, bspw. eine Rutschmatte für die Duschen oder auch Pflegekosten.
(Letzte Aktualisierung: 21.12.2016)