Was ist eine Obliegenheit?
Versicherungsnehmer und Geschädigte haben gegenüber dem ersatzpflichtigen Versicherer nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei den sogenannten Obliegenheiten zu. Diese sind im Versicherungsvertragsgesetz geregelt und bestehen sowohl vor als auch dem Abschluss des Versicherungsvertrags sowie im Schadenfall. Welche Obliegenheiten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart werden können, ist in § 5 Kraftfahrtversicherungsverordnung (KfzPflVV) geregelt. In der Kaskoversicherung kommt den Bedingungen des Versicherungsvertrags eine zentrale Rolle zu.
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
In der Kfz-Versicherung sind insbesondere
- die Verwendungsklausel,
- die Schwarzfahrtklausel,
- die Führerscheinklausel sowie
- die Trunkenheitsklausel
relevant. Tritt während der Laufzeit des Vertrages eine Gefahrerhöhung (§ 23 VVG) ein, ist sie dem Versicherer mitzuteilen.
Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls
Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist nicht nur auf die Meldung als solche, sondern insbesondere auch die wahrheitsgemäße Schilderung gegenüber dem Versicherer von Bedeutung.
Die zentralen Obliegenheiten im Schadenfall sind
- die Anzeigeobliegenheit,
- die Aufklärungsobliegenheit sowie
- die Schadenminderungspflicht.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Die Verletzung von Obliegenheiten kann Regresse oder die Leistungsfreiheit des Versicherers nach sich ziehen.
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