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Wenn Telefonieren am Steuer tödlich endet

Das Amtsgericht Hannover hatte am 08.02.2018 über einen Sachverhalt zu entscheiden, bei dem eine Autofahrerin im Juli 2017 telefonierend eine rote Ampel überfahren und mit einer Geschwindigkeit zwischen 50 und 60 km in eine Kreuzung eingefahren ist. Dabei kollidierte sie - trotz einer Vollbremsung - mit einem Radfahrer, den sie möglicherweise aufgrund der Ablenkung durch das Telefonat ebenfalls übersehen hatte.
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08.02.2018
ca. 2 Minuten
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Wer während des Autofahrens telefoniert, ob über mit dem Handy am Ohr oder über eine Freisprechanlage gefährdet nicht nur sich selber, sondern auch andere. Dies gilt insbesondere dann, wenn es bei dem Telefonat um emotionale Themen geht. Kommt es dann zu einem Unfall mit Personenschaden oder gar tödlichen Folgen, bei dem nicht ausgeschlossen werden kann, dass die durch das Telefonat bedingte Ablenkung ursächlich war, stehen nicht nur Punkte, sondern auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung im Raum.
Das Amtsgericht Hannover hatte am 08.02.2018 über einen Sachverhalt zu entscheiden, bei dem eine Autofahrerin im Juli 2017 telefonierend eine rote Ampel überfahren und mit einer Geschwindigkeit zwischen 50 und 60 km in eine Kreuzung eingefahren ist. Dabei kollidierte sie – trotz einer Vollbremsung – mit einem Radfahrer, den sie möglicherweise aufgrund der Ablenkung durch das Telefonat ebenfalls übersehen hatte.
Angeklagte zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt
Das Amtsgericht verurteilte die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, die es zu Bewährung aussetzte. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen. Zur Wiedererteilung wurde eine Sperrfrist von 12 Monaten festgesetzt. Zudem muss sie 3600 € an die Johanniter Unfallhilfe zahlen.
Die Missachtung des Handyverbots hatte bereits 2017 zu einer Gesetzesänderung geführt
Der Umstand, dass die Risiken des Telefonierens oder der Benutzung anderer elektronischer Geräte während der Autofahrt immer wieder unterschätzt werden, hat im vergangenen Jahr zu einer Änderung des § 23 Abs. 1 a StVO geführt.
Mit der Neuregelung wurde die Regegeldbuße für eine verbotene Nutzung elektronischer Geräte beim Führen eines KFZ auf 100,- € angehoben und dem Fahrzeugführer droht 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beträgt die Geldbuße 150,- €. Zusätzlich wir ein Fahrverbot von einem Monat verhangen und es werden 2 Punkte in das Fahreignungsregister eingetragen. Kommt es infolge der unerlaubten Gerätenutzung zu einem Unfall, dann wird neben einem einmonatigen Fahrverbot und 2 Punkten im Fahreignungsregister eine Geldbuße in Höhe von 200,- € fällig.
Das Nutzungsverbot gilt übrigens auch für Fahrradfahrer. Bei Verstößen mit einem Fahrrad hat der Gesetzgeber eine Regelgeldbuße in Höhe von 55,- € festgesetzt. Damit bleibt die Geldbuße bei Fahrradfahren im Bereich eines Verwarngeldes und dementsprechend punktefrei.
ETL Kanzlei Voigt Praxistipp
Sollten Sie bei einem Unfall einen Sach- oder Personenschaden erleiden, sollten Sie sich nicht auf Diskussionen mit dem gegnerischen Versicherer einlassen, sondern in jedem Fall einen Anwalt einschalten.
Die Diskussionen und Empfehlungen des Arbeitskreises VII auf dem 56 Verkehrsgerichtstag in Goslar haben deutlich gemacht, dass die Leistungen der Versicherer im Schadenfall immer wieder hinter den Bedürfnissen der Geschädigtem zurückbleiben, so dass anwaltliche Unterstützung unverzichtbar ist. Die spezialisierten Anwälte der ETL Kanzlei Voigt stehen Ihnen hier zur Seite und kämpfen dafür, dass Geschädigte nicht nur den Schadenersatz, sondern auch die Hilfsmittel und Rehabilitationsleistungen erhalten, die ihnen zustehen.
Weiterführende Links
Handybenutzung
Handy am Steuer: Welche Strafen drohen?
 
Bildnachweis: Pixabay/carolynabooth

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